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Schuldverhältnis

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Ein Schuldverhältnis ist die rechtliche Sonderverbindung zwischen mindestens zwei Personen. Entscheidend an dieser Definition sind zwei Kriterien: Einmal muss es sich um eine rechtliche Verbindung handeln und eben nicht nur um eine rein tatsächliche. Zum anderen muss es sich um eine Sonderverbindung handeln. Das allgemeine Ge- und Verbot, keine fremden Sachen zu beschädigen, begründet noch kein Schuldverhältnis, da es gegenüber jedermann gilt. Erst wenn eine Eigentumsverletzung stattgefunden hat, besteht zwischen Schädiger und Geschädigtem eine rechtliche Sonderverbindung, mithin ein Schuldverhältnis. Ein besonderer Fall des Schuldverhältnisses ist der Vertrag.