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Kündigung (Deutschland)

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Kündigung

Als Kündigung bezeichnet man die Auflösung eines Vertrags (Rechtverhältnisses). Wichtig dabei ist, dass dieses Auflösen eines Rechtverhältnisses eine einseitige Willenserklärung ist. Dem Vertagspartner muß dieses Willenserklärung mitgeteilt werden. Die Kündigung ist in die Zukunft gerichtet. Die Kündigung wird erst wirksam wenn sie dem Vertragspartner zugeht.

Arten von Kündigungen

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeberseitig gibt es im Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland drei Arten von

Kündigung. Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Arbeitgeberseitigen Entscheidung. Die verhaltensbedingte Kündigung ist im Verhalten des Arbeitnehmers begründet z.B. wiederholter Alkoholgenuß am Arbeitsplatz. Die personenbedingte Kündigung ist in der Person des Arbeitnehmers begründet z.B. eine Krankheit mit negativer Genesungsprognose. Siehe hierzu auch KSchG

Die Auflösung eines Mitverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter.