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Diskussion:Militärischer Befehl

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2007 um 23:15 Uhr durch Don george (Diskussion | Beiträge) (Das suchte ich nicht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 88.72.14.49 in Abschnitt Handlungsspielräume

Warum die Abgrenzung zum politischen Begriff "Erlass"? Das Lemma ist "Militärischer Befehl". Außerdem sind die juristische Definition und die Definition am Artikelanfang identisch.

Beispiel

Unten wird das Befehlsschema beschrieben; wie wäre es mit einem Beispiel, damit man sich das besser vorstellen kann? --Christoph 13:08, 24. Nov 2005 (CET)

Ich halte den Historischen Teil, der sich zu etwa einem Drittel mit den Exzessen eines Wimpernschlags der Zeitgeschichte befaßt, für unangemessen! Wie haben z.B. die Griechen, Römer, Landsknechts-Heere usw. Befehl und Gehorsam gehandhabt?

Es fehlt mir außerdem der Verweis auf die Befehlstaktik und die Auftragstaktik und die Auswirkung auf den Befehl bzw. den Gehorsam!

Überarbeitung

Ich habe die Einleitung verallgemeinert und verändert. Werde den gesamten Artikel langsam überarbeiten, da gerade im rechtlichen Bereich noch einiges schief hängt. Für Anregungen bin ich dankbar. Auch ich würde gerne den geschichtlichen Teil gerne kürzen. Strafexzesse im 2. Weltkrieg im Zusammenhang mit Fahnenflucht gehören nicht zum Artikel, sondern sollten unter dem Stichwort "Fahnenflucht" oder "Desertation" behandelt werden. Volker 07.05.2006

Handlungsspielräume

[1] Ich nehme an, dass es sich in dem angegebenen Beispiel um einen sog. militärischen Befehl handelt. Oder ist das unrichtig, weil ein militärischer Befehl grundsätzlich und ausnahmslos keine Handlungsspielräume läßt?

Austerlitz 88.72.14.49 11:00, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das suchte ich nicht

Hallo! Gibt es nicht auch etwas in richtung "Feldbefehle"? Z. B. etwas wie "Arm hoch halten, hand zur faust machen: stopp!"