Organspende
Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation. Die Organspende findet i.d.R. nach dem Tod statt; unter bestimmten Bedingungen ist auch eine sog. Lebendspende möglich.
Derzeit können folgende Organe und Gewebe transplantiert werden:
Bauchspeicheldrüse, Blutgefäße, Darm, Gehörknöchelchen, Haut, Herz, Herzklappen, Hirnhaut, Hornhaut der Augen, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Leber, Lunge, Niere, Sehnen
Anzahl der gespendeten Organe im Jahr 2002:
- Niere: 1865
- Herz: 347
- Leber: 610
- Lunge: 186
- Bauchspeicheldrüse: 154
Rechtliche Situation
In Deutschland hat sich nach ausführlicher Diskussion die erweiterte Zustimmungslösung etabliert, gesetzlich ausgestaltet im Organspendegesetz in der Fassung vom 1.12.1997. Demnach dürfen die Organe eines Toten nur entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat, oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Auch die Angehörigen sind dabei an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden. Der Tod kann sowohl durch sichere Todeszeichen als auch als sogenannter Hirntod, d.h. irreversibler Ausfall aller höeren Gehirnfunktionen, festgestellt werden. Die Todesfeststellung muss nach den aktuellen Richlinien der Bundesärztekammer getroffen werden, von mindestens zwei Ärzten, die selbst nicht an der Organtransplantation beteiligt sind. Die Organisation (Zusammenführen von Spender und Empfänger) obliegt in Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Organtransplantation, in Europa Eurotransplant.
Das Einverständnis kann z.B. durch einen Organspendeausweis erklärt werden. Im Jahr 2002 hatten sich etwa 17% der Organspender zu Lebzeiten für eine Spende ausgesprochen (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation). Einige Befürworter der Organspende und die Bundesärzteschaft sprechen sich für eine Änderung der gesetzlichen Regelung aus, um dem extremen Mangel an Spendern in Deutschland abzuhelfen. So sollen ihrer Meinung nach immer dann Organe entnommen werden können, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Widerspruchsregelung ist z.B. in Österreich gültig.
Regelungen im übrigen Europa
- Albanien, Kroatien, Rumaenien, Ukraine: Kein Gesetz.
- Irland, Litauen, Malta: Kein Gesetz; praktiziert wird die erweiterte Zustimmungsloesung.
- Daenemark, Deutschland, Griechenland, Grossbritannien,Jugoslawien, Niederlande, Tuerkei, Weissrussland: Erweiterte Zustimmungsloesung.
- Luxemburg, Oesterreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn: Widerspruchsloesung.
- Belgien,Finnland, Italien, Russland,Frankreich, Lettland, Liechtenstein, Norwegen,Schweden, Zypern: erweiterte Widerspruchsloesung.
- Bulgarien: nur im Notstand zulaessig.
- Estland: Kommission entscheidet.
- Schweiz: je nach Kanton verschieden.
(Widerspruchsloesung = Verstorbener muss zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen; Zustimmungslösung = V. muss zu Lebzeiten ausdrücklich zustimmen; Erweiterte Zustimmungslösung = ersatzweise können Angehörige zustimmen; erweiterte Widerspruchslösung = auch Angehörige können widersprechen. Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Stand 1997)
Die unterschiedliche Rechtslage ist der Hauptgrund dafür, dass in Ländern wie Spanien (27 Spender pro Mio Einwohner und Jahr) und Österreich (24 Spender) mehr Organe gespendet werden als in den Niederlanden (16 Spender) oder Deutschland (13 Spender). Das Schlußlicht in Europa bildet Griechenland (6 Spender/Mio und Jahr). (Quelle: Transplantationszentrum Tübingen)
Lebendspende
Das Spenden eines Organs, das sich nicht wieder bilden kann, zu Lebzeiten ist nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, Ehepartnern, Verlobten oder Personen, die dem Spender in persönlicher Verbundenheit nahe stehen möglich. Der Spender muss volljährig sein. Die Übertragung muss von der zuständigen Behörde (Landesgesundheitsministerien) genehmigt werden. Am häufigsten findet hier die Nierentransplantation statt, da dieses Organ im Körper paarweise vorhanden ist und somit der Spender seine Nierenfunktion nicht einbüßt.
Siehe auch: Blutspende
Weblinks
- Deutsche Gesellschaft für Organtrasplantation
- Deutsches Organspendegesetz
- Deutsche Stiftung Organtransplantation
- Kritische Informationen der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland
- Bundesverband der Organtransplantierten e.V.
- Homepage des Diplom-Psychologen Roberto Rotondo, der mit Hintergrundmaterial und Erfahrungsberichten von Betroffenen über Organspende, Transplantation und Organhandel informiert.