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Wissenschaftlich Orientierte Fachausbildung

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Die Abkürzung WOF bedeutet "Wissenschaftlich Orientierte Fachausbildung" und ist ein Terminus der ehemaligen Deutschen Bundespost.

Mit dem WOF als Ausbildungsinstrument war es für die Deutsche Bundespost möglich, den erweiterten Bedarf an Kräften des gehobenen technischen Dienstes (CFt) mit Beamten der mittleren Laufbahn (BFt) zu decken. Dies wurde allgemein als Aufstieg von der mittleren- in die gehobene Laufbahn bezeichnet.

Hintergrund dazu war die Bundeslaufbahnverordnung, gültig ab dem 01.01.1987, in Verbindung mit der Rahmen- Laufbahn- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung.

Wesentliche Gestaltungselemente und Schwerpunkte der Ausbildung waren:

- Laufbahnübergreifende Grundbildung

- laufbahnbezogene Fachbildung

- Zielbeschreibung für Lehrgänge und Praktika

- didaktische Kopplung von Lehrgängen und Praktika

- ausbildungsbegleitende Leistungskontrollen

- Bestellung von Ausbildungsleitern

- Aufstiegsregelung mit wissenschaftlicher Fachausbildung (WOF)


Aufstiegsregelungen

Ein Aufstieg von BFt nach CFt fand in der Regel einmal jährlich statt. Die geeigneten Beamten mussten sich dazu der sogenannten Eignungsfeststellung für den Aufstieg nach CFt unterziehen. Nach Bestehen des schriftlichen und mündlichen Teils dieser Prüfung wurden die Beamten zur Wissenschaftlich orientierten Fachausbildung (WOF) zugelassen.

Für die zeitliche Durchführung des WOF waren insgesamt 156 Wochen vorgesehen, was 3 Jahren entsprach.

Der Teil 1 (26 Wochen) des WOF fand in den Fernmeldeschulen der Oberpostdirektionen Hannover/Braunschweig, Karlsruhe, Köln, Münster und Nürnberg statt.

Die Teile 2-4 (52 Wochen) des WOF einschließlich der Zwischenprüfung nach Teil 2 wurden an den Fachhochschulen der Deutschen Bundespost Berlin und Dieburg durchgeführt.

Die anschließende praktische Ausbildung (57 Wochen) umfasste Grundbildungslehrgänge, Fachlehrgänge und Praktika.

Weitere Zeiten (21 Wochen) waren für die Prüfung, Prüfungsvorbereitung und Erholungsurlaub vorgesehen.

Als Abschluß stand eine Aufstiegsprüfung für den gehobenen fernmeldetechnischen Dienst mit einem schriftlichem Teil, der sechs Aufsichtsarbeiten beinhaltete und dem mündlichem Teil, zu dem die Zulassung nur erfolgte, wenn vier oder mehr der schriftlichen Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden waren.