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Briefmonopol (Deutschland)

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Das Briefmonopol ist eine im Postgesetz (PostG) verankerte, bis Ende 2005 bzw. 2007 befristete, Exklusivlizenz, die der Deutschen Post AG für den Transport von Brief- und Katalogsendungen bis 100 Gramm (2005) bzw. 50 Gramm (2007) gewährt wird. Es handelt sich dabei um ein Angebotsmonopol.

Dabei handelt es sich bei dem Briefmonopol jedoch nur theoretisch um ein Monopol. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) [1] erteilt bereits seit 1998 Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, für die keinerlei Gewichtsbeschränkung gilt. In der Praxis existieren derzeit schätzungsweise 1.000 Unternehmen in Deutschland, die die Briefzustellung - meist in einem regional begrenzten Gebiet - anbieten. Kapitalgeber sind u.a. große Verlagshäuser (z.B. Springer-Verlag, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Verlagsgesellschaft Madsack, Holzbrick-Verlag), ausländische Postgesellschaften (z.B. Holländische Post, Schweizerische Post) und Logistik-Unternehmen (z.B. Fiege Gruppe). Daneben sind viele Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen tätig, denen jedoch wegen Qualitätsmängeln jederzeit der Marktaustritt droht.

Langfristig wird vermutlich wie in anderen Ländern, in denen der Briefmarkt liberalisiert bzw. gänzlich geöffnet wurde, das ehemalige Staatsunternehmen - hier die Deutsche Post AG [2] - einen Marktanteil von über 90% behaupten können. Es ist fraglich, ob sich ggfls. ein enges Oligopol herausbilden kann, an dem neben der DPAG noch wenige andere, ausreichend kapitalisierte Unternehmen beteiligt sind.


Chronologischer Ablauf

  • 12. November 2003: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Briefmonopol der deutschen Post für verfassungsgemäß. Damit bleibt dieses gemäß Frist bis 2005/2007 bestehen.