Zum Inhalt springen

Nemesis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Mai 2007 um 20:12 Uhr durch 217.229.222.8 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Nemesis-Statue aus dem 2. Jahrhundert n.Chr.

Nemesis ist in der griechischen Mythologie die Göttin des „gerechten Zorns“ sowie diejenige, die „herzlos Liebende“ bestraft. Sie wurde dadurch auch zur Rachegottheit.drzhdrhfdhdfhdfghdfhdfhdfhdf

Herkunft

Sie ist eine Tochter der Nyx („Nacht“) und des Okeanos oder Erebos und die Schwester von Eris, Hypnos (Mythologie), Ker, Momos und Thanatos. Ihre Begleiterin ist die Göttin Aidos („Scham“). Nemesis bestraft vor allem die menschliche Selbstüberschätzung (siehe auch Hybris) und die Missachtung von Themis, der griechischen Göttin des Rechts und der Sittlichkeit. Wie die Erinys kann auch sie in der Mehrzahl – Nemeseis – angerufen werden.

Zeus paarte sich mit Nemesis in der Gestalt eines Schwans, nachdem sie zunächst aus Scham und gerechtem Zorn vor seinen Nachstellungen geflüchtet war. Auf ihrer Flucht über das Meer verwandelte sie sich in einen Fisch, am Rand der Erde angelangt schließlich in eine Ente oder Gans, mit der Zeus als Schwan die Helena zeugte, um derentwillen schließlich der Trojanische Krieg geführt wurde.

In einer anderen Version der Geschichte spielt Aphrodite die Nemesis Zeus zu, indem sie sich als Adler auf den Schwan stürzt, der sich in den Schoß der Nemesis „flüchten“ kann. In beiden Erzählungen wird das Ei zu Leda gebracht, die Helena aufzieht – wenn sie nicht selbst die Mutter Helenas ist.

Bei Aischylos – „Der gefesselte Prometheus“ – heißt Nemesis auch Adrasteia („die Unentfliehbare“), in Ovids Metamorphosen – nach ihrem Heiligtum mit dem berühmten Kultbild in RhamnusRhamnusia, die den Narkissos bestraft, weil dieser die Nymphe Echo und andere durch seine Unerbittlichkeit zugrunde gerichtet hat.

Nemesis als Rechtsbegriff

„Nemesis“ (= Zuteilungen) ist vor „Dike“ (= Rechtsprechung), „Dikaiosyne“ (= Staatsrecht) und „Nomos“ (= Gesetz) der erste von den Griechen entwickelte Rechtsbegriff. In den Hymnen, die unter dem Namen des „Orpheus“ erschienen, wird von ihr in der 62.Hymne, dem „Hymnos an Nemesis“ gesagt:

„Ich rufe Dich, Nemesis!

Höchste!

Göttlich waltende Königin!

Allsehende, Du überschaust

der vielstämmigen Sterblichen Leben.

Ewige, Heilige, Deine Freude

sind allein die Gerechten.

Aber Du hassest der Rede Glast,

den bunt schillernden, immer wankenden,

den die Menschen scheuen,

die dem drückenden Joch

ihren Nacken gebeugt <haben>.

Aller Menschen Meinung kennst Du,

und nimmer entzieht sich Dir die Seele

hochmütig und stolz

auf den verschwommenen Schwall der Worte.

In alles schaust Du hinein,

allem lauschend, alles entscheidend.

Dein ist der Menschen Gericht.

( ... )“ [1]

Danach ist „Nemesis“ eher im Sinne von „Beurteilung“ (von Meinungen, Reden usw.) zu verstehen. Der dahinter stehende Sinn ist, dass auf dieser gesellschaftlichen Entwicklungsstufe (wir sprechen hier von mehreren Tausend Jahren vor Christus) noch keine Rechtsprechung stattfindet, keine Stadt-Staaten und kein Gesetz existieren, kurz, es sind die Anfänge juristischen Denkens, die sich in diesem Begriff ausdrücken.

Siehe auch

Literatur

Commons: Nemesis – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Zitiert nach: „Orpheus“ Altgriechische Mysterien übertragen und erläutert von J.O. Plassman, erschienen im Rahmen von Diederichs gelbe Reihe Eugen Diederichs Verlag Köln 1982, Seite 103 (Text redigiert, in spitzen Klammern Einfügung)