Zum Inhalt springen

Diskussion:Verpflichtung

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Mai 2007 um 13:42 Uhr durch Duden-Dödel (Diskussion | Beiträge) (Haupt- und Nebenleistungspflichten). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Duden-Dödel in Abschnitt Haupt- und Nebenleistungspflichten

Einleitung

Auch an diesem Artikel hast Du tiefgreifende Änderungen vorgenommen, die das Konzept sehr verändert haben. Könnten wir das bitte erst einmal diskutieren? Schon in der Einleitung ist es jetzt etwas missverständlich, wenn Schutzpflichten als Nebenleistungspflichten bezeichnet werden, weil die Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB niemals Leistungspflichten sind. Was war hieran falsch:

Man unterscheidet nach Inhalt der Verpflichtung Leistungspflichten einerseits und sogenannte Schutz- bzw. Rücksichts-, Rücksichtnahmepflichten andererseits. Letztere werden mitunter auch - missverständlich - als Nebenpflichten bezeicnet.
Eine Einteilung nach Entstehungszweck grenzt dagegen die ursprünglich gewollten Primärpflichten von den Sekundärpflichten ab, die erst aus einer Leistungsstörung entstehen (etwa die Pflicht zum Schadensersatz).

Bitte lass uns das erst einmal diskutieren (erst recht, wenn Du noch weitere Änderungen planst), ich habe das damals sehr bewusst so formuliert und würde gerne die Gründe für die Änderung mit Dir besprechen. Versteh das bitte nicht böse, im Gegenteil, schön dass Du hier mitarbeitest, aber lass uns eben darüber reden.

Von Benutzerdiskussionsseite kopiert, --103II 00:44, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Meine Kritik richtet sich also gegen

  • die Verengung auf die Leistungspflichten schon in der Einleitung (§ 241 Abs. 2 BGB wird nicht berücksichtigt)
  • die charakterisierung der Hauptleistungspflichten widerspricht der weiter unten stehenden, m.E. richtigen Definition "Die Leistungspflichten kann man weiter unterteilen in Hauptleistungspflichten, also solche, die im Synallagma stehen, und Nebenleistungspflichten."
  • die Primär- und Sekundärpflichten werden nicht mehr erwähnt

Ob die Erfüllung in die Einleitung muss, halte ich auch für zweifelhaft, da wäre ein Verweis auf rechtsvernichtende Einwendungen, ggf. mit Beispiel Erfüllung, richtiger, weil nicht auf einen Fall verengt.

Umgekehrt: was war an der obigen Fassung nicht gut?--103II 00:44, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Hallo 103 II, hier brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Dein obiger Satz „Letztere werden mitunter auch - missverständlich - als Nebenpflichten bezeichnet“ klang im Umkehrschluss so, als ob es sich um Hauptleistungspflichten handeln würde. Ohne Deinen obigen Satz wäre ich gar nicht versucht gewesen, am Artikel etwas zu ändern. Vorschlag: Revert auf Deine bisherige Version, dann Streichung Deines obigen (missverständlichen Satzes). Ggf. werde ich danach „um Deine Ausführungen herum“ etwas Ergänzendes schreiben (betr. verschiedene Arten von Leistungspflichten, Unterlassungspflichten, Erlöschen der Pflichten). Gruss -- Duden-Dödel 03:33, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Einverstanden. Danke und schöne Grüße, --103II 13:00, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Haupt- und Nebenleistungspflichten

Hallo 103 II, könntest Du noch die Begriffe „Haupt-“ und „Nebenleistungspflicht“ erläuternd in den Artikel einbauen (ich bin mir nicht sicher, ob sie gleichbedeutend mit Primär- und Sekundärpflichten sind). Gruss -- Duden-Dödel 13:42, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten