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Staatsformmerkmal

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Recht: Staatsformmerkmale sind solche Merkmale, die die elementaren Wesenszüge des staatlichen Gemeinswesens definieren und die Staatsform in ihren Grundzügen bestimmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die folgenden Staatsformmerkmale, die allesamt in Artikel 20 des Grundgesetzes zu finden sind: