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Öffentlichkeit

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Unter Öffentlichkeit versteht man die Gesamtheit der möglicherweise an einem Ereignis teilnehmenden Personen ohne jede Begrenzung in der Anzahl oder duch sonstige Einschränkungen. "Öffentliche Versammlung", "öffentliche Kundgebung", öffentliche Verhandlung" (vor Gericht), im Gegensatz zu "unter Ausschluß der Öffentlichkeit". Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunkhaben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen die Öffentlichkeit auch über weite Strecken hinweg herzustellen.