Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:
Zeittafel
- 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
- 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
- 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
- 2104 - Amundsen bricht auf.
- ...
- 2415 - Estarra Theron wird geboren.
- 2417 - Celli Theron wird geboren.
- 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.
Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)
Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)
Hat diese Kartenskizze Schöpfungshöhe? --Flominator 22:15, 29. Apr. 2007 (CEST)
- Also ich würde sagen, weil die Darstellung ja immer wieder die selbe ist, die Erdeoberfläche sieht halt mal so aus, und mir wohl kaum jemand ernsthaft weiß machen kann, irgendjemand habe ein Copyright an der Erde, hat es keine Schöpfungshöhe. Verlass dich aber lieber nicht drauf. -- ChaDDy ?! +/- 17:10, 30. Apr. 2007 (CEST)
Cosplaybilder
Ich hatte vor den Artikel Inu Yasha mit ein oder zwei guten Cosplaybildern zu illusttrieren, da anderes, also Zeichnungen der Charaktere ja nach dem Urheberrecht nicht möglich sind. Wie siehts bei den Fotos aber aus? Ich muss doch sicher vom Fotograph und/oder den Dargestellten nachfragen, ob ich die Bilder hier verwenden kann. Ich hab da schon jemanden, der Bilder zu Verfügung stellen würde, aber wie muss ich mich jetzt urherberrechtlich absichern, dass klar ist, dass der Urheber seine Bilder unter freie Lizenz stellt? Gruß --Donchan 09:12, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Wi9e du richtig festgestellt hast, gibt es 3 Probleme mit den Fotos. Zu zweien kan ich dir eine klare Antwort geben. Die Vorlagen für die Zustimmung des Fotografen findest du in Wikipedia:Textvorlagen. Dazu ist die Zustimmung der aufgenommen Person zur Veröffentlichung des Fotos notwendig (ich nehme jetz mal sie ist erkennbar). Diese beiden dann einfach zusammen an OTRS schicken, um Ticket zu erhalten. Zu dem Lizenzrechtlichen Problem, würde ich lieber Komentar von einer Fachperson abwarten, da eindeutig Grauzone erreicht ist, wo eventuel Einzelfallentscheidung notwendig ist. Bobo11 09:22, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Cosplay-Kostüme sind für gewöhnlich Bearbeitungen vorhandener geschützter Werke. Daher sind Fotos davon hier ebenfalls nicht zulässig. --Fb78 ☼ 10:11, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Aber wir haben hier doch schon Cosplaybilder. Und Foto wie Kostüme sind ja selbstgemacht. Gruß --Donchan 10:25, 30. Apr. 2007 (CEST)
- "Selbstgemacht" heißt ja nicht "frei von Rechten Dritter". Wenn wir andere Bearbeitungen ausschließen, etwa Zeichnungen von geschütztem Material oder Fotos von Spielzeugen, müssen wir auch Kostüme ausschließen. Das ist leider kein gangbarer Weg, urheberrechtlich geschütztes Material in der Wikipedia unterzubringen. --Fb78 ☼ 10:49, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Schade, trotzdem Danke für die Auskunft. Gruß --Donchan 10:58, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Während Spielzeugfiguren als Merchandising-Produkte für die Vermarktung produziert werden und abgemalte Comicfiguren nicht als eigene Schöpfung gelten können, könnte dies bei des Cosplay-Kostümen möglicherweise etwas anders gelagert sein. Die Kostüme werden zwar nach den Informationen der Anime geschneidert, es gibt aber keine exakten Vorlagen oder Schnittmuster. Sie werden von den Fans selbst entwickelt und könnten ein eigenes Werk darstellen, das erst durch die Kostümierung und das Schminken der Person selbst entsteht. --Lyzzy 19:46, 1. Mai 2007 (CEST)
- Tut mir leid, das ist Quatsch. Wenn du dir wunderbare Starwars-Kostüme schneiderst und damit auf große Starwars-Showtournee gehst, darfst du mit gewaltigem Ärger rechnen. Es handelt sich dabei um die unfreie Übertragung eines geschützten Werks in ein anderes Medium, egal welcher handwerkliche und kreative Aufwand dabei entsteht. --Fb78 ☼ 09:14, 2. Mai 2007 (CEST)
PD-alt in Gefahr?
Ich wollte nur eben ein klein wenig Panik/Sensibilität hierfür schaffen. Gruß, --Flominator 15:11, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Versteh ich das richtig? Stellen die jetzt Server in Timbuktu auf, um sich gegen Strafverfolgung zu schützen? Commons ist doch kein Offshore-Raubkopien-Refugium! --Fb78 ☼ 16:38, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Irgendwann werden die schon raffen, dass sich das Problem international verschiedener Rechtsnormen nicht lösen lässt, indem man die Server an einem Ort X aufstellt oder indem man alle PD-Country-Vorlagen killt und nur noch PD-US zulässt. Die WMF wird auch nicht ewig vor marodierenem Universitätspersonal den Schwanz einziehen können.--Wiggum 16:48, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Ich komme nicht ganz mit. Die wollen Server in irgendeinem Land aufstellen, um keine URV mehr zu haben? Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen? Irgendwie paradox... -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Sealand soll gute Bedingungen für Offshore-Server bieten (und Kunden wie die Commons werden gerade gesucht).sугсго.PEDIA-/+ 19:54, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Ach, haben sie etwa den Anwaltsbrief der Chaldej-Erbinnen bekommen? --RalfR 20:20, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Sealand soll gute Bedingungen für Offshore-Server bieten (und Kunden wie die Commons werden gerade gesucht).sугсго.PEDIA-/+ 19:54, 30. Apr. 2007 (CEST)
- Ich komme nicht ganz mit. Die wollen Server in irgendeinem Land aufstellen, um keine URV mehr zu haben? Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen? Irgendwie paradox... -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 30. Apr. 2007 (CEST)
Nein, das versteht ihr falsch. Das mit den Servern woannaschda war eher so eine Schnapsidee von Abfallprodukt. Um was es wirklich geht, ist dass die eventuell foundationweit nur noch Inhalte dulden wollen, die nach US-Recht frei sind. Daher wären, wenn ich das recht verstehe, unsere Logos und Panoramafreiheitbilder langfristig gefährdet, ohne dass wir etwas dagegen tun könnten. --Flominator 21:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Achso, dass ist ja noch schlimmer. Toll. Und was ist dann mit dem Schutzlandprinzip? Überhaupt, was wollen die dadurch bezwecken? Das zwar die aus en das Copyright verstehen, alle anderen aber keine Ahnung mehr davon haben? Wenn´s soweit kommt, werde ich dieses Projekt nicht mehr bebildern. Und hier Fragen beantworten kann ich dann aus Mangel an Kenntnisauch nicht mehr. -- ChaDDy ?! +/- 22:17, 1. Mai 2007 (CEST)
Ins blaue gedacht: Dann sollte der Verein m. E. einen Bild-Server in Deutschland bereitstellen, dessen Inhalte irgendwie (gekennzeichnet) in de.wikipedia eingebunden werden können. Oder gleich die de.wikipedia selbst hosten. --AndreasPraefcke ¿! 20:16, 3. Mai 2007 (CEST)
- Naja, ich glaube nicht, dass die Foundation viel von Abspaltungsplänen (oder nennt es von mir aus auch "Unabhängigkeitsbewegung") hält... -- ChaDDy ?! +/- 20:20, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wir sind selbst auf der sicheren Seite. Hauptsache "Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen." bedeutet nicht, dass unsere Regeln aufgeweicht werden. Carl 20:26, 3. Mai 2007 (CEST)
Bilder in Benutzer:Doremifasollasido - Recht am eigenen Bild?
Sind die dort gelisteten Bilder mit dem Recht am eigenen Bild vereinbar? Nur weil es Menschen aus Nicaragua sind haben sie nicht weniger Rechte. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 01:50, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nö, sind sie nicht. Ohne Zustimmung (und die wird wohl kaum erfolgen) müssen sie gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 01:55, 1. Mai 2007 (CEST)
- Unproblematisch - alle behalten. Das "Recht am eigenen Bild" existiert in den weitaus meisten Rechtsordnungen nicht und wir können dann nicht unser Recht anlegen. Wie soll das in einem internationalen Projekt auch gehen? Ein US-amerikanischer Wikipedianer macht in seiner Stadt eine Aufnahme eines Menschen in einer typischen Situation seines Berufes und läd es hoch. Nach dortigem Recht braucht er dazu keine Einwilligung. Sollen wir das Bild jetzt nicht verwenden, nur weil weder der Fotograf noch der Abgebildete daran gedacht haben, das Bild mit einer Einwilligung nach deutschem Recht zu versehen? --h-stt !? 08:22, 1. Mai 2007 (CEST)
- Hallo? Wir handeln nach dem Schutzlandprinzip - und danach werden solche Fotos (ganz besonders bei Kindern) nicht geduldet. --RalfR 13:38, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wie stellst du dir das praktisch vor? Im konkreten Fall war der Fotograf ja ein Wikipedianer des deutschsprachigen Projekts, aber sollen wir alle Personenfotos aus Ländern ohne "Recht am eigenen Bild" künftig zurückweisen? Wir hatten das doch schon so oft diskutiert - zuletzt ab 18. April hier und ab 23. April hier. Übrigens hast du beim zweiten Beispiel selbst eine von deiner heutigen abweichende Position vertreten und diese hier nochmal bekräftigt. Demnach hat dir Wissen und Wollen um die Ablichtung genügt. Aus dem letzten Bild der Serie auf der Benutzerseite geht doch ausdrücklich hervor, dass die ganze Familie extra für das Bild posiert hat. Was willst du eigentlich mehr? Eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache und mit notariellem Siegel? --h-stt !? 20:43, 1. Mai 2007 (CEST)
- Man kann nicht schwarzweiß malen. Eine allgemeingültige Antwort auf alle derartigen Fragen wird es nicht geben. Beim Persönlichkeitsrecht unterscheide ich strikt Erwachsene von Kindern, weil man bei Erwachsenen davon ausgehen sollte, daß sie wissen, was sie tun. Beim letzten Bild sehe ich auch keine Probleme. Bei Kinderporträts sollte immer eine Genehmigung der Eltern eingeholt werden. Nun kann argumentiert werden, daß man dem Kind ein Bonbon geschenkt hat - strenggenommen hat es damit der Abbildung zugestimmt - aber das Kind ist nicht geschäftsfähig. Dies ist meine persönliche Meinung, ich halte mich daran. Manchmal sollte gesunder Menschenverstand über Regeln und Kriterien gehen. --RalfR 21:19, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wie stellst du dir das praktisch vor? Im konkreten Fall war der Fotograf ja ein Wikipedianer des deutschsprachigen Projekts, aber sollen wir alle Personenfotos aus Ländern ohne "Recht am eigenen Bild" künftig zurückweisen? Wir hatten das doch schon so oft diskutiert - zuletzt ab 18. April hier und ab 23. April hier. Übrigens hast du beim zweiten Beispiel selbst eine von deiner heutigen abweichende Position vertreten und diese hier nochmal bekräftigt. Demnach hat dir Wissen und Wollen um die Ablichtung genügt. Aus dem letzten Bild der Serie auf der Benutzerseite geht doch ausdrücklich hervor, dass die ganze Familie extra für das Bild posiert hat. Was willst du eigentlich mehr? Eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache und mit notariellem Siegel? --h-stt !? 20:43, 1. Mai 2007 (CEST)
- Betrachte bitte die ganze Bildserie. Vergleiche die Kinder und ihre Kleidung mit dem Gruppenbild. Das ist sind die Kinder eines Hilfsprojektes á la SOS Kinderdorf und ihre "Eltern"/Betreuer und aus dem letzten Bild geht hervor, dass die "Eltern"/Betreuer den Aufnahmen zugestimmt haben. Das muss reichen. Zu welchem Zweck die Bilder aufgenommen wurden, geht aus der Tatsache hervor, dass einige auf http://www.kinderhilfsprojekt-los-cedros.de/ (der offiziellen Webseite des deutschen Trägervereins) verwendet werden. --h-stt !? 21:51, 1. Mai 2007 (CEST) PS: Und den Satz mit dem gesunden Menschenverstand kannst du dir schenken, denn er implizert, dass jemand mit abweichender Meinung nicht gesund im Verstand sei.
- Ok, deine Argumente überzeugen in diesem Fall. Das mit dem Menschenverstand war vielleicht unglücklich ausgedrückt, ich meinte das völlig allgemein und habe ganz bestimmt nicht dich gemeint. Wenn das so angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung. --RalfR 21:59, 1. Mai 2007 (CEST)
Gut, nach Lektüre der Diskussion betrachte ich das Thema als für mich erledigt an. Auch wenn ich keine Verwendungsmöglichkeit der Bilder sehe, aber das sind nicht die einzigen. Danke für die Stellungnahmen. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 00:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Was ist mit in Wikipedia gelöschten Artikeln?
KANN und MUSS folgendes GANZ eingehalten werden?
- Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird?
- Gibt es eine lokale Kopie der (englischen) Lizenz?
- Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel in der Wikipedia gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind?
- Wenn es sich um ein Bild aus der Wikipedia handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
- Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Wikipedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
- Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, ...
--62.245.242.191 08:34, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich vermute mal, dass deine Frage darauf hinausläuft, inwiefern Wikipedia für Inhalte, die hier gelöscht wurden, aber auf anderen Webseiten auftauchen, verantwortlich ist. Das halte ich nicht für gegeben. Für den Inhalt einer Webseite ist grundsätzlich deren Betreiber verantwortlich. Ob man das weiterverfolgen sollte, wenn auf fremden Seiten hier gelöschte Artikel auftauchen und dabei ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen oder grundsätzlich gegen das Urheberrecht begangen wird, ist eine andere Frage. Zulässig dürfte da nur die Übernahme von hier nur aus Relevanzgründen gelöschten Artikeln sein, sofern dort alle genannten Bedingungen zur Übernahme eingehalten wurden. --Martin Zeise ✉ 09:08, 1. Mai 2007 (CEST)
- Vielen Dank, aber meine Frage bezieht sich auf die GNU-Lizenz-Rechte der Wikipedia und Wikipedia-Autoren selbst. Werden diese durch die Löschung nicht de facto auch gelöscht? Wenn es einen Artikel nach einer Löschung in Wikipedia nicht mehr gibt, er aber z.B. noch im Google-Cache gefunden werden kann, wie kann man da noch Rechte verletzten, wo doch weder der Artikel verlinkt noch die (Haupt-)Autoren des Artikels genannt werden können (Versionsgeschichte/Autorenliste wird immer mit dem Artikel auch gelöscht). Werden durch das Löschen der Versionsgeschichte/Autorenliste die Rechte der Wikipedia-Autoren von der Wikipedia verletzt? --62.245.240.132 10:15, 1. Mai 2007 (CEST)
Es gibt dazu keine Rechtssprechung oder umfangreiche Gutachten, Histo hat sich dazu aber mal ein paar Gedanken gemacht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:23, 1. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechte werden natürlich nicht „mitgelöscht“. Das ist einer der Fehler im Gentleman’s Agreement: Eigentlich sollte (oder besser: muss) derjenige, der einen Text übernimmt, auch die Versionsgeschichte mit übernehmen und verlinken, damit die Autoren auch dann noch genannt werden, wenn der Artikel in der Wikipedia gelöscht wurde oder Wikipedia gerade down ist (passiert ja manchmal). Die GFDL muss schließlich auch mit übernommen und nicht nur verlinkt werden. (Nebenbei möchte ich noch einmal drauf hinweisen, dass ich dem GA nie zugestimmt habe.) -- Timo Müller Diskussion 10:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Und was bitte bedeutet "GA"? --62.245.241.66 11:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gentlemen Agreement, der Versuch, online eine Übernahme von WP Inhalten zu gewährleisten ohne dafür die Pbernahme der Autoren und der Versionsgeschichte als transparent copy zu verlangen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:58, 1. Mai 2007 (CEST)
- Danke, auch für den sehr hilfreichen Link zu Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ. Dank auch an Benutzer:Historiograf für seine Seite/Arbeit/Gedanken. --62.245.241.66 12:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gentlemen Agreement, der Versuch, online eine Übernahme von WP Inhalten zu gewährleisten ohne dafür die Pbernahme der Autoren und der Versionsgeschichte als transparent copy zu verlangen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:58, 1. Mai 2007 (CEST)
- Und was bitte bedeutet "GA"? --62.245.241.66 11:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechte werden natürlich nicht „mitgelöscht“. Das ist einer der Fehler im Gentleman’s Agreement: Eigentlich sollte (oder besser: muss) derjenige, der einen Text übernimmt, auch die Versionsgeschichte mit übernehmen und verlinken, damit die Autoren auch dann noch genannt werden, wenn der Artikel in der Wikipedia gelöscht wurde oder Wikipedia gerade down ist (passiert ja manchmal). Die GFDL muss schließlich auch mit übernommen und nicht nur verlinkt werden. (Nebenbei möchte ich noch einmal drauf hinweisen, dass ich dem GA nie zugestimmt habe.) -- Timo Müller Diskussion 10:51, 1. Mai 2007 (CEST)
Korrekte Quellenangabe von Bildern aus den Commons
Gibt es für folgende Fälle eine verbindliche Zitiervorschrift, - wenn ich ein Bild aus den Commons in einem Printmedium verwende? - wennn ich ein Bild aus den Commons auf einer Website verwende? Wie genau muss die Quellenangabe aussehen? Muss eine Zeitangabe des Zugriffs auf die Seite gemacht werden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
--217.226.160.104 10:33, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
- Da kommt darauf an, Du musst unterscheiden zwischen dem Zitat und der Weiternutzung iÜ. Bzgl echter Zitate muss Du Dich nur an das Zitatrecht halten, bei sonstigen Weiternutzungen an die jeweiligen Lizenzbedingungen. Bei echter Gemeinfreiheit ist das einfacher, als bei GFDL-Bildern. Bezüglich der Wieternutzung von GFDL-Bildern lies Wikipedia:Weiternutzung, beachte aber, dass das sogenannte GA relativ umstritten ist und gerade von vielen etwas mit der GFDL vertrauteren Nutzern als vollkommen unzureichend abgelehnt wird. Bezüglich der anderen Lizenezen sind immer die jeweils für die einzelene Lizenz gültigen Bedingungen zu beachten.sугсго.PEDIA-/+ 10:42, 1. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank, Syrcro, das hilft mir schon ein Stück weiter. Ich habe wirklich sehr intensiv in der Wikipedia und auch außerhalb nach Zitiervorschriften gesucht und nichts Verbindliches gefunden. Es wäre schön, wenn es über Zitierweisen auch eine Übersicht gebe wie beispielsweise bei Bildrechten. Auch ein Beispiel wäre hilfreich. Leider kann ich nichts dazu beitragen, ich arbeite an anderen Wiki-Ecken und habe von Rechtsfragen keine Ahnung. Aus Details, die ich hier und da gelesen habe, habe ich eine Quellenangabe für ein Bild zusammen gestellt:
- /media/wikipedia/commons/0/0b/Deluge_detail.jpg, public domain, Zugriff: 1. Mai 2007
- Könnte die Form in die richtige Richtung gehen? Ich bin sehr an Zitierfragen interessiert, weil ich das Schreiben von wissenschaftlichen Texten unterrichte.
217.226.160.104 11:16, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
- Der Urheber ist mehr als 70 Jahre tot und damit ist das Bild frei von Urheberrechten. Es ist keinerlei Quellenangabe erforderlich. --Phrood 11:35, 1. Mai 2007 (CEST)
Eine Quellenangabe ist aus wiss. Gründen oft ratsam. Ich würde beim Zitieren allerdings immer auf die Commons-Bildbeschreibung verweisen, die die Angaben zum Bild enthält. Da mag es auch sinnvoll sein, den Zugriffszeitpunkt bzw. die Version anzugeben. Allerdings fehlt auf Commons http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:36, 1. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank an Phrood und Histo 217.226.160.104 17:59, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
Ist Copyright sprachabhängig ?
Kann mir bitte mal jemand erklären, warum in der deutschen Wikipedia in den Anime/Manga-Artikeln Originalbilder von offenbar "geschützten" Anime-Figuren grundsätzlich nicht gestattet sind, weil sie das Urheberrecht verletzen (?), und gleichzeitig die entsprechenden englisch-amerikanischen Wikipedia-Artikel voll davon sind ? Meines Wissens haben sowohl die englische als auch die deutsche Wikipedia ihren Hauptsitz in Florida, wie kann es da sein, dass für beide unterschiedliche Copyright-Rechte gelten ?? --Allgaeuer 11:23, 1. Mai 2007 (CEST)
- Da unabhängig vom Standort der Server das Schutzlandprinzip gilt ist es sinnvoll, dass die Deutsche Wikipedia, die sich nun einmal primär an einen Personenkreis aus dem deutschsprachigen Raum richtet, auch das deutsche Urheberrecht anwendet. Abgesehen davon ist es auch das Ziel der Wikipedia Freie Inhalte zu schaffen und nicht jede vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen um geschützte Inhalte zu benutzen, deren Weiternutzung dann unmöglich ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:29, 1. Mai 2007 (CEST)
- Viele dieser Bildchen sind auch in den USA nicht wirklich okay. sугсго.PEDIA-/+ 12:13, 1. Mai 2007 (CEST)
Die unterschiedliche Praxis in der deutschen und in der englischen Wikipedia hat einerseits tatsächlich damit zu tun, dass sich die urheberrechtliche Lage im deutschsprachigen Raum von jener im angelsächsischen bzw. in den USA unterscheidet, andererseits aber auch mit Wikipedia-intern unterschiedlichen Herangehensweisen. Im Rahmen unserer Enzyklopädie allein wäre zwar wohl nach deutschem Recht als Bildzitat mehr zulässig, als hier zur Zeit toleriert wird, aber wie von Taxman angesprochen, sieht die Lage bei einer Weiternutzung unserer Inhalte womöglich wieder ganz anders aus. In der englischen Wikipedia kann man sich auf Fair Use berufen, das gilt hier nicht - allerdings erschwert gewiss auch die Einbindung von Bildern als Fair Use die Weiterverwendung, was die Sache meines Erachtens (als juristischer Laie) auch für die englische Wikipedia mindestens so fragwürdig macht wie es hier fragwürdig wäre, sich breit auf das Recht zum Bildzitat zu berufen - aber man hat sich dort offenbar trotz allem dafür entschieden, eine Lösung zu wählen, die reicher illustrierte Artikel ermöglicht. Wikimedia Commons andererseits z.B. akzeptiert auch kein Fair Use. Gestumblindi 01:01, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Erklärung, jetzt sehe ich etwas klarer. Teilweise liegt es also an den willkürlichen und unterschiedlichen Entscheidungen der für verschiedene Sprachen zuständigen Wikipedia-Teams, und teilweise daran, dass ich mich in meinem Wohnzimmer sitzend je nach der gewählten Sprache eines Wikipedia-Artikels mal im "angelsächsischen Raum", dann wieder im "deutschsprachigen Raum" befinde. --Allgaeuer 11:45, 2. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt in Deutschland überhaupt kein Copyright, wir haben ein Urheberrecht. Das österreichische und Schweizer Recht ist ähnlich dem Deutschen, aber nicht identisch. Deutlich wird dies beispielsweise bei der Hundertwasserentscheidung. Ansonsten siehst du es genau richtig. --RalfR 11:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wenn also in Abhängigkeit von der benutzten Sprache das "Schutzlandprinzip" gilt, welches Recht gilt dann eigentlich für die Esperanto-Wikipedia ? (Ausser in der deutschen bin ich nämlich auch dort aktiv.) --Allgaeuer 11:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Anhand der Sprache kann man den Bereich derjenigen Ländern eingrenzen, an die sich unser Angebot vorwiegend richtet. Bei der Sprache "Deutsch" ist das relativ einfach, erleichternd kommt noch hinzu, dass die gesetzlichen Regelungen in den deutschsprachigen Ländern sehr ähnlich sind. Bei Sprachen wie Esperanto, aber auch Englisch, Französisch oder Spanisch ist die räumliche Begrenzung schwieriger (oder jedenfalls die zu beachtende legislative Vielfalt bei der weiten Verbreitung der drei letztgenannten). Hier muss jede Sprach-WP selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen will.--Wiggum 11:28, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn also in Abhängigkeit von der benutzten Sprache das "Schutzlandprinzip" gilt, welches Recht gilt dann eigentlich für die Esperanto-Wikipedia ? (Ausser in der deutschen bin ich nämlich auch dort aktiv.) --Allgaeuer 11:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt in Deutschland überhaupt kein Copyright, wir haben ein Urheberrecht. Das österreichische und Schweizer Recht ist ähnlich dem Deutschen, aber nicht identisch. Deutlich wird dies beispielsweise bei der Hundertwasserentscheidung. Ansonsten siehst du es genau richtig. --RalfR 11:51, 2. Mai 2007 (CEST)
Bild:Spielprogramm der Olympiamannschaft des DFB 1972.jpg als PD zu kennzeichnen?
Ist es möglich solche Schreiben als PD zu kennzeichnen und mangelnde Schöpfungshöhe anzugeben oder bewegt man sich damit in einer Grauzone? --Ureinwohner uff 12:06, 1. Mai 2007 (CEST)
Für mich ist das eindeutig PD. Im übrigen bewegen wir uns auch auf anderen Gebieten in einer Grauzone, wollten wir es hundertprozentig genau nehmen, könnten wir die meisten Bilder hier vergessen ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:30, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ok, dankeschön :) --Ureinwohner uff 12:31, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nir wird die Grauzone hier langsam irgendwie zu dunkelgrau. (Nicht direkt auf dieses Bild bezogen, sondern insgesamt.) -- Timo Müller Diskussion 19:15, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gerade bei diesem "Bild" sehe ich nichtmal eine Grauzone. Schöpfungshöhe erreichen Kunstwerke! --RalfR 19:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich sagte doch, ich meinte es allgemein. -- Timo Müller Diskussion 19:52, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gerade bei diesem "Bild" sehe ich nichtmal eine Grauzone. Schöpfungshöhe erreichen Kunstwerke! --RalfR 19:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nir wird die Grauzone hier langsam irgendwie zu dunkelgrau. (Nicht direkt auf dieses Bild bezogen, sondern insgesamt.) -- Timo Müller Diskussion 19:15, 1. Mai 2007 (CEST)
Dann musst du dir eben ein anderes Spielfeld suchen, wenn du hier den Eiferer raushängen willst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:28, 2. Mai 2007 (CEST)
Welchen Lizenzbaustein soll ich benutzen?
Hallo, im Eintrag NBA Development League bei en.wikipedia.org werden neben den Teams die Logos verkleinert dargestellt. Was muss ich dann z.B. als Quelle oder Lizenz eingeben oder welchen Lizenbaustein sollte ich benutzen, wenn ich das gleiche auch beim deutschen Eintrag machen will?
--Imba.Lance 12:57, 1. Mai 2007 (CEST)
- Das ist Fair Use und das ist bei de.wikipedia nicht erlaubt.
- Bei einfacheren Logos ist vielleicht eine Kombination aus Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo möglich, aber ich denke diese Logos sind zu komplex für diese Möglichkeit.
- -- MichaelFrey 13:04, 1. Mai 2007 (CEST)
- OK, danke.
- --Imba.Lance 13:09, 1. Mai 2007 [CEST]
- Die Logos sind alle grenzwertig, du kannst sie also verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 13:13, 1. Mai 2007 (CEST)
Portrait Fotos
Was gilt eigentlich genau bei Portrait Fotos die (vom Abgelichteten) unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden? (Die Einwilligung des Fotografens einfachmal angenohmen bzw. Selbstauslöserbild)
Darf man die wirklich kommerziell Nutzen und bearbeiten (oder deutlicher: Verfremden) oder verhindern dies Recht am eigenen Bild?
-- MichaelFrey 19:27, 1. Mai 2007 (CEST)
- Das Recht am eigenen Bild trifft bei in Deutschland aufgenommenen Bildern zu. Das verhindert dann die Veröffentlichung. In vielen Ländern (der USA z. B.) gibt es aber kein Recht am eigenen Bild. Diese Bilder können dann, falls eine Freigabe des Fotografen vorliegt, hochgeladen werden. Das Recht am eigenen Bild entfällt allerdings entweder, wenn die abgebildete Person eine Person des öffentlichen Interesses ist (also v. a. Promis) oder auch wenn der Abgebildete zustimmt. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben keine Schöpfungshöhe, hier ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten. -- ChaDDy ?! +/- 20:38, 1. Mai 2007 (CEST)
- Achso, die Freigabe des Fotografen hast du ja bereits bei deiner Frage vorausgesetzt. Also ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten. -- ChaDDy ?! +/- 20:40, 1. Mai 2007 (CEST)
- @ Chaddy: „In einem Automaten aufgenommene Bilder haben keine Schöpfungshöhe, hier ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten.“ Das stimmt nicht, es sind soweit ich weiß immer noch geschützte Lichtbilder, und damit 50 Jahre ab Veröffentlichung geschützt. -- Timo Müller Diskussion 10:42, 2. Mai 2007 (CEST)
- Beides ist nicht ganz richtig. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben tatsächlich keine Schöpfungshöhe. Sie haben aber immer noch eine Leistungshöhe, daher sind sie tatsächlich durch das Lichtbild geschützt, das ein Leistungsschutzrecht ist. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das meinte ich doch. Ich habe doch gar nicht behauptet, dass sie Schöpfungshöhe haben. Nur dass sie geschützt sind. -- Timo Müller Diskussion 20:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Beides ist nicht ganz richtig. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben tatsächlich keine Schöpfungshöhe. Sie haben aber immer noch eine Leistungshöhe, daher sind sie tatsächlich durch das Lichtbild geschützt, das ein Leistungsschutzrecht ist. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Alle unsere Lizenzen betreffen immer nur das Urheberrecht. Wir verwenden hier (einfache) Logos, die unter das Markenrecht fallen, das die Benutzung zu vielen Zwecken untersagt, alle unsere Personenaufnahmen dürfen nicht zu Zwecken kommerzieller Werbung benutzt werden, weil dem die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten entgegen stehen. Aber das sind alles Probleme evtl Weiternutzer. Für die WP ist das egal, wir müssen uns nur um das Urheberrecht kümmern und das nehmen wir (anders als mache anderen Ecken im WWW) auch sehr ernst. --h-stt !? 21:55, 1. Mai 2007 (CEST)
- Darf ich nochmals darauf hinweisen, dass wir hier keine "einfache" Logos verwenden, sondern Logos bei denen kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung"[1] vorliegt? Das sind nicht einfache Logos, sondern das ist der Normalfall. Logos sind gebrauchsgegenstände. Nur Gebrauchsgegenstände mit außergewöhnlicher und überragender Gestaltung können einen den Gebrauchswert übersteigenden künstlerischen Wert haben und daher Werke der angewandten Kunst sein. Die Normalfälle sind eine Sache des Geschmacksmusterrechts, daher scheidet ein urheberrechtlicher Schutz für diese Normalfälle aus: So etwas würde dieses Gesetz schlicht ad absurdum führen. --rtc 22:02, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich muss wohl präzisieren:
- Es geht hier nicht um einen Wikipedia-Artikel oder ähnliches, sondern um Wikiversity Benutzerseiten.
- Das Bild wurde in Deutschland aufgenommen, das Einverständnis des Fotografen für die Veröffentlichung liegt vor.
- Nun ist die Frage: Was bedeutet es konkret wenn der Angebildete das Bild unter einer freien Lizenz veröffentlicht?
- Lizenz Konforme Nutzung natürlich vorausgesetzt:
- Darf des Bild in einer Werbung verwendet werden? Darf da jemand "Teufelshörner" daraufmalen und so auf einer Website veröffentlichen?
- Gibt es irgendwas, wie eben Recht am eigenen Bild oder Persönlichkeitsrecht die das verbieten?
- Was ist, wenn das Bild außerhalb Deutschland gemacht wurde?
- Oder einfach:
- Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn jemand ein Portrait von sich unter einer Freien Lizenz veröffentlicht?
- -- MichaelFrey 22:49, 1. Mai 2007 (CEST)
- Recht am eigenen Bild und Urheberrecht sind vollständig unabhängig. Die Lizenz eines Bilds bezieht sich immer nur auf die Urheberrechte und jemand kann ein Portrait von sich unter einer freien Lizenz nur dann veröffentlichen, wenn er das Bild mit Selbstauslöser o.ä. angefertigt hat. Sonst besitzt er nicht das Urheberrecht.
- Was im schlimmsten Fall passieren kann, ist: alles kann passieren. Die Lizenz und das Recht am eigenen Bild hält niemanden physikalisch davon ab, sie zu ignorieren. Wenn die Lizenz nicht einhalten wird (z.B. indem jemand anderes sich als Urheber ausgibt), kann der Fotograf dagegen gerichtlich vorgehen wegen Urheberrechtsverletzung. Wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird (z.B. Verwendung für Werbung oder Anbringen von Teufelshörnern), dann kann der Abgebildete dagegen gerichtlich vorgehen. Diese beiden Dinge sind unabhängig voneinander und müssen vollständig getrennt betrachtet werden. Wenn ich ein Portrait von mir selbst per Selbstauslöser veröffentlicht habe, nehmen wir an unter der (bei Wikimedia-Projekten nicht erlaubten) CC-BY-NC-Lizenz, und jemand verwendet dieses für Werbung, dann hat er zwei getrennte Gerichtsverfahren von mir am Hals: Einmal, weil er mein Urheberrecht verletzt hat, und das Bild vervielfältigt und verbreitet hat, um damit Geld zu verdienen, ohne mit mir einen Vertrag abzuschließen, und noch einmal, weil er mein Recht am eigenen Bild verletzt hat und eine Abbildung von mir für Werbung eingesetzt hat, ohne dass ich mich damit einverstanden erkkärt habe. Im ersteren Verfahren bekomme ich dann Schadensersatz zugesprochen, im zweiteren Schmerzensgeld. --rtc 22:57, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wenn man aber als Abgebildeter die Erlaubnis erteilt, dass das Bild verwendet werden darf (ich gehe jetzt von einem Fall aus, in dem der Fotograf das Bild unter eine freie Lizenz gestellt hat), dann gilt das Recht am eigenen Bild nicht. Das Foto könnte dann hier, und auch von jedem anderen zu jedem Zweck genutzt werden. Da liege ich doch richtig, oder? -- ChaDDy ?! +/- 23:48, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nein, absolut nicht. Entweder es wurde ein schriftlicher Vertrag mit dem Abgebildeten abgeschlossen, wo ausdrücklich aufgelistet ist, wofür das Bild verwendet werden darf, ansonsten gilt die Erlaubnis nur für genau den Nutzungsfall, um den es im Kontext der Anfertigung des Bildes ging. Ob der Fotograf für sein Urheberrecht eine freie Lizenz erteilt, ist dafür völlig irrelevant, da diese Lizenz in keiner Beziehung vom Recht am eigenen Bild steht.. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
Nein. Eine freie Lizenz wie die GNU FDL ermöglicht Bearbeitungen des Bilds, die aber nach der Rspr. des BVerfG, sofern manipulativ, unzulässig sind. Auch bei Promis ermöglicht eine freie Lizenz das Vorgehen gegen kommerzielle Nachnutzung. Genehmigt eine Person (weder absolute noch relative der Zeitgeschichte) das Einstellen ihres Bildes unter einer freien Lizenz in der Wikipedia, so ist, falls nichts ausdrücklich vereinbart, absolut unklar, wie weit diese Befugnis reicht. Ich würde die Klone einschließen und redaktionelle Nutzungen, aber ich bezweifle, dass man auf das Recht am eigenen Bild hinsichtlich eines Fotos in gleicher Weise umfassend verzichten kann wie in urheberrechtlicher Hinsicht (kommerzielle Nutzung, unwiderrufbar, veränderbar). Und ich bezweifle, dass es jemand tun würde, würde er entsprechend über die Konsequenzen aufgeklärt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:53, 1. Mai 2007 (CEST)
- ACK Histo - bei gewissen Motiven wäre eine nd-Lizenz angesagt, die genau regelt, was verändert werden darf --RalfR 00:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke, das hilft mir schon viel weiter.
- Was ist aber in Staaten, wo es nicht vergleichbares wie Recht am eigenen Bild gibt?
- Was bedeutet dies und in welchen Situationen fällt man unter deren Recht?
- Kann ein Deutscher die Rechte am eigenen Bild geltend machen wenn das Bild z.B. im Urlaub gemacht wurde und er es veröffentlicht?
- Das man dieses Bild dann in Deutschland nicht beliebig verwerten/verwenden kann, leuchtet mir ein, aber kann jemand der "im Ausland lebt" das Bild weiter veröffentlichen?
- -- MichaelFrey 07:39, 2. Mai 2007 (CEST)
- Der Reihe nach:
- Wenn es dort kein Recht am eigenen Bild gibt, kann sich natürlich auch niemand darauf berufen.
- Das bedeutet, dass die Bilder genutzt werden können, soweit es die dort geltenden Gesetze zulassen. Unter welches Recht man fällt, liegt vermutlich vor allem daran, in welchem Land es zu einem Prozess kommt.
- Kommt drauf an, wer es wo wie verwendet, eine allgemeine Antwort wird es darauf kaum geben.
- Das hängt vor allem vom Recht im Ausland ab. -- Timo Müller Diskussion 10:50, 2. Mai 2007 (CEST)
- Im Ausland sind Abbildungen in der Regel durch Persönlichkeitsrecht gedeckt, ohne dass es dafür nochmal ein gesondertes Gesetz für Recht am eigenen Bild gibt.. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, geht es doch noch um die WP? Bzw. Wikibooks? -- Timo Müller Diskussion 10:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Es geht im Prinzip um Wikiversity, jedoch ist der Sachverhalt auch für Wikipedia relevant.
- Meine Antwort hab ich jetzt so Ungefähr.
- In "Rechtsstaaten" stehen Personenfotos, unabhängig der Lizenz, unter dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
- Wenn jemand also ein Portrait Foto von sich auf Wikiversity/Wikipedia veröffentlicht trägt er also nur die "allgemeinen Risiken" des Internets, jedoch keine weiteren Aufgrund der freien Lizenz. Im Falle eine Klage, fehlt dann evt. das Urheberrechtlichte "Standbein" jedoch bleibt das wichtigere Standbein auf Grund der Persönlichkeitsrechte bestehen.
- Ich danke für die Antworten.
- -- MichaelFrey 17:17, 2. Mai 2007 (CEST)
Welche Lizenzen werden von de.WP für Personenfotos akzeptiert? Gibt es auch eine, bei der der Urheber auf Nennung seines Namens, oder dessen seines Auftraggebers bestehen kann?
Wenn A zu irgend einem Passanten B sagt: mach bitte mit meinem Apparat ein Bild von mir, um es für WP zur Verfügung zu stellen, können wir dann A als Urheber akzeptieren? Danke, --Markus Bärlocher 16:00, 2. Mai 2007 (CEST)
- Nein, denn der Abgebildete ist nicht der Urheber. Obwohl das Histo sicherlich wieder als Eifertum sehen würde. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Könnte man also sagen, dass mit der Rückgabe des Apparates durch den "Urheber" an den Besitzer das Urheberrecht auch an diesen übergegangen ist? Selbstverständlich hat der Passant dazu kein Dokument unterzeichnet, er hat ja nur eine Gefälligkeit geleistet. --Markus Bärlocher 17:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Urheberrechte können nicht übertragen werden, nur Nutzungsrechte. Die Übertragung von Nutzungsrechten ist nicht gegeben, denn übergibt "der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein" (UrhG § 44(1)) und "Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt" (UrhG § 31). Das Urheberrecht ist hier sehr urheberfreundlich; damit soll verhindert werden, dass der Urheber leichtfertig über den Tisch gezogen wird; die Hürde zur Erteilung von Rechten wird bewusst sehr hoch gelegt. Jemand soll nicht großes Geld mit dem Werk machen und sich dann später auf "konkludente Handlungen" des Urhebers oder ähnliches berufen können, wenn dieser seinen Anteil verlangt. Andererseits stellt die Regelung sicher, dass auch saloppe mündliche Absprachen über konkrete Verwendungen und sich aus dem Kontext ergebende Nutzungsabsprachen (Einsenden eines Artikels an eine Zeitung) ohne gesonderten Vertrag möglich sind. Aber freie Lizenzen, die bei der Wikipedia gefordert sind, sind immer eine extrem weitreichende Sache, und die notwendigen Nutzungsrechte sind daher auf dem mündlichen Weg o.ä. nicht zu übertragen. Aber andererseits wird in der beschriebenen Konstellation der Fotograf Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass er der Urheber ist. Das ändert aber nichts daran, dass dies nur praktische Schwierigkeiten sind. De facto ist der Fotograf der Urheber, hat alle Rechte und ohne schriftlichen Vertrag ist die Übertragung von weitreichenden Nutzungsrechten nicht gegeben. --rtc 17:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Könnte man also sagen, dass mit der Rückgabe des Apparates durch den "Urheber" an den Besitzer das Urheberrecht auch an diesen übergegangen ist? Selbstverständlich hat der Passant dazu kein Dokument unterzeichnet, er hat ja nur eine Gefälligkeit geleistet. --Markus Bärlocher 17:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Auf Namensnennung des Autors kannst du problemlos bestehen, ausser die nötige Schöpfungshöhe ist nicht gegeben.
- Namentlich verlangen z.B. folgende Lizenzen Namensnennung des Urhebers:
- alle CC-BY-...,
- Vorlage:Bild-GFDL
- Vorlage:Bild-GPL
- Vorlage:Bild-by
- und evt. weitere.
- Die einzige Lizenz wo der Urheber auf Namensnennung verzichtet sind die Vorlage:Bild-PD Varianten.
- -- MichaelFrey 17:17, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke Michael! kannst Du mir noch sagen, wie die obigen Lizenzen in englischer Sprache bezeichnet sind? Danke, --Markus Bärlocher 17:25, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke Michael - ich werde die Links mal weitergeben. Ganz schön kompliziert das Ganze, und dazu noch englisch... --Markus Bärlocher 22:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Wer abstreitet, dass es etwas von Eiferertum hat, die Gefälligkeitsaufnahme eines Passanten aus lizenztechnischen Gründen nicht zu verwerten, sollte erst mal über den Begriff Eiferertum nachdenken. In über 99,99 % aller Fälle wird nichts passieren, wenn der nette Passant "sein" Bild mit dem Hinweis Selbstauslöser entdeckt. Er hat dann zu beweisen, dass die Schutzbehauptung des Einstellers ("Ich habe mit einem Selbstauslöser experimentiert und zugleich mehrere Passanten gebeten, mich aufzunehmen") unzutreffend ist und genau das fragliche Bild von ihm gefertigt wurde (von einer konkludenten Übertragung aller Nutzungsrechte und soweit möglich auch der Urheberpersönlichkeitsrechte mal ganz abgesehen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:04, 2. Mai 2007 (CEST)
moien, vielleicht hat der ein oder andere mitbekommen, dass der kopierschutz der nachfolgermedien der dvd, also hd-dvd und blu-ray disc, umgangen werden kann. dazu wurden im laufe der monat viele der dafür benötogten keys herasugefunden und auf diversen seiten veröffentlicht. seit den letzten tagen "wehren" sich die user gegen das vorgehen der aacs veratwortlichen, die seiten dazu auffordern diese keys zu entfernen, indem sie diese bei www.digg.com wiede rund wieder veröffentlichen. im HD DVD#Kopierschutz taucht nun auch einer dieser keys auf (letzte änderung). ich bin der meinung, dass der key für die reine information nicht gebraucht wird und das nur gemacht wird, um das veröffentlichen auf der eigenen seite zu umgehen und es unter den freien deckmantel hier zu veröffetlichen. ich weiss nun nicht,in wie fern der key echt ist, weilich keine filme rippe, und ich bin auch kein rechtsexperte, und weiss daher nicht ob eine veröffentlichung eines reinen keys schon URV ist. aber wikipedia sollte dennoch keine angriffspunkte liefern für rechtsverletzungen. egal wie ich zum thema filmkopieren stehe, aber meiner meinung nach sollte sich das bitte jemand ansehen. meine meinung ist, dass der sinn auch ohne key erhalten bleiben kann.
--Andreas -horn- Hornig 08:08, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das ist doch einfach eine 32-stellige Hexzahl, was soll daran URV sein. Aber enzyklopädisch relevant ist der Key wohl nicht. Ein Versionslöschung ist nmM nicht unbedingt nötig.sугсго.PEDIA-/+ 09:11, 2. Mai 2007 (CEST)
- moien, wenn man damit filme kopieren kann, was meinst du, was die filmindustrie dann für einen heckmeck darum machen wird? es gab zur anfangszeiten von DeCSS sogar den code des programm ausgedruckt auf shirts, um es so zu verbreiten, weil alle seiten im internet mit diesem abgemahnt wurden. nicht, dass die horde anwälte bei wikipedia in florida klingeln ;). in der englischen wikipeida wurde der hd-dvd artikel erstmal gesperrt, mal schauen, wann die die deutsche entdecken und hier "reverten", damit der schlüssel sichtbar bleibt. ist ja nur eine vorsichtsmaßnahme. bestes beispiel ist gerade digg.com, dessen system gerade mit social news marks über den code geflutet wird. grüße, --Andreas -horn- Hornig 12:11, 2. Mai 2007 (CEST)
Raus mit dem Key, und zwar so schnell wie möglich, inklusive Versionslöschung. (UrhG § 95a) Bei sowas versteht die Industrie keinen Spaß. Wenn ein paar Aktivisten zivilen ungehorsam üben, ist das deren Sache, aber wir sind ein seriöses Medium. --rtc 16:27, 2. Mai 2007 (CEST)
Ich würde bezweifeln, dass ein Medium in dem so Lemuren wie wir agieren seriös ist ... aber egal, ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:05, 2. Mai 2007 (CEST)
Inhaltsverzeichnisse und Register
Hallo,
ich habe von einigen älteren Bücher, für mich privat, Kopien von Inhaltsverzeichnissen und Registern gemacht (etwa so wie bei amazon).
Nun meine Fragen: Kann ich diese Scans auch anderen zugänglich machen, damit sie prüfen können, ob sich eine Fernleihe der Bücher für sie lohnt ?
Würde der Umfang der Kopien als „Zitat“ durchgehen ?
Wie lange bleibt das Urheberrecht bestehen wenn ein Werk von einer Gesellschaft herausgegeben wird ? Die „70 Jahre nach Ableben“ Regelung kann hier ja nicht greifen, oder ?
Gruss --Endlos 10:07, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit den Richtlinien der Wikipedia stehen. --rtc 16:23, 2. Mai 2007 (CEST)
Ich seh das anders. Wir beantworten darüber hinaus urheberrechtliche Fragen in generell-abstrakter Form, soweit diese sich nicht nur theoretisch sich auf Inhalte von Artikeln der WP zum Thema Urheberrecht beziehen. Die Erörterung der Fragen kann dann zur verbesserung des Artikels beitragen. Während Inhaltsverzeichnisse unproblematisch sind (siehe auch Inhaltsmitteilung), wurden Register von MGH-Ausgaben als Werke geschützt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:50, 2. Mai 2007 (CEST)
PodCast
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erläutern Sie mir die Frage des Copyrights bez. Verwendung Ihrer Artikel in Audio-Medien, hier PodCast.
Vielen Dank
Dr. med. Paul Klug www.intertape.de
--84.178.210.109 10:50, 2. Mai 2007 (CEST)
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung und die Lizenzbestimmungen. --Noddy93 12:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Wikipedia:Gesprochene Wikipedia wäre auch noch zu nennen, wobei eigentlich bei jedem gelesenen Artikel auch die Verlesung der GNU FDL angesagt wäre ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:51, 2. Mai 2007 (CEST)
Wenn ich inhalte einer Wikipedia Seite verwende
welche Adresse oder Logo muß ich verwenden um keine Urheberrechte zu verletzen
Viele Grüße Danke für eine Antwort Kilian
--84.153.37.148 12:03, 2. Mai 2007 (CEST)
- Lies als erstes mal Wikipedia:Weiternutzung, wenn Du danach noch fragen hast, stell sie ruhig hier.sугсго.PEDIA-/+ 12:08, 2. Mai 2007 (CEST)
PodCast
Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe, genügt für die Nutzung von wikipedia-Inhalten in nicht-kommerziellen Audio-Produktionen, wie PodCast, der sprachliche Hinweis : "Der Inhalt dieses (eben gehörten) Beitrages steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentationen".
Ist das so korrekt ?
Dr. med. P. Klug www.intertape.de
--84.178.227.214 13:31, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die Bedingungen für kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung sind gleich. Der Hinweis ist wichtig; zusätzlich sollten die (Haupt-)Autoren des Beitrags genannt werden. --Fb78 ☼ 14:08, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das sollte dann z.B. so aussehen. --Noddy93 14:36, 2. Mai 2007 (CEST)
Es ist ein unausrottbarer Irrtum, dass die Hauptautoren genannt werden müssen. Es müssen alle Autoren genannt werden, also Versionsgeschichte verlesen werden. Praktisch scheidet eine strikt lizenzkonforme Audio-Anwendung aus --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:53, 2. Mai 2007 (CEST)
- Diese extremistischen Ansichten kann man getrost ignorieren. Es genügt, von jedem Autoren den Namen einmal vorzulesen. Wichtig ist: Die Rechte an der Aufnahme müssen wiederum GFDL-kompatibel lizensiert werden. --rtc 21:29, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL an sich muss aber auch vorgelesen werden, was die Sache enorm unpraktisch macht.--Wiggum 21:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wo wir mal wieder bei der unpraktischen Lizenz GDFL sind, wie bei Fotos, ist es für Audio Quellen, eine Lizenz 2. Wahl. Bobo11 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ich denke das ist mittlerweile allgemein bekannt, in der WP (was die Artikel angeht) aber schon lange zu spät. Die GFDL werden wir nie wieder los. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL 2.0 ist in der Mache und wird einige dieser Probleme beseitigen. Sie wird auch für die alten Bilder gelten, sofern diese "or any later version" lizensiert sind (solche, die das nicht sind, gehören ins Feuer). --rtc 22:32, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, kann man das "or any later verson" bei GFDL nicht ausschließen. Die GFDL 2.0 wurde schon vor einen Jahr angekündigt. Das kann noch dauern. Und ob die dann besser wird, weiß ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Natürlich kann man das ausschließen; man schreibt es einfach nicht dabei. Es steht ja nicht in der Lizenz drin, sondern nur im Lizenzerklärungstext. Das prominenteste Beispiel im Bezug auf die GPL ist z.B. Linux-Kernel, der nur unter den Bedingungen der Version 2 der GPL verwendet werden darf. Es wird sicherlich noch ein halbes bis ein Jahr dauern, bis die neue Version der GFDL da ist, aber sie wird kommen. Den aktuellen Entwurf findest Du unter [2] --rtc 23:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, kann man das "or any later verson" bei GFDL nicht ausschließen. Die GFDL 2.0 wurde schon vor einen Jahr angekündigt. Das kann noch dauern. Und ob die dann besser wird, weiß ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL 2.0 ist in der Mache und wird einige dieser Probleme beseitigen. Sie wird auch für die alten Bilder gelten, sofern diese "or any later version" lizensiert sind (solche, die das nicht sind, gehören ins Feuer). --rtc 22:32, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ich denke das ist mittlerweile allgemein bekannt, in der WP (was die Artikel angeht) aber schon lange zu spät. Die GFDL werden wir nie wieder los. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wo wir mal wieder bei der unpraktischen Lizenz GDFL sind, wie bei Fotos, ist es für Audio Quellen, eine Lizenz 2. Wahl. Bobo11 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL an sich muss aber auch vorgelesen werden, was die Sache enorm unpraktisch macht.--Wiggum 21:47, 2. Mai 2007 (CEST)
Das mit der Dauerhaftigkeit bei Panoramafreiheit
Hallo,
nachdem ein Bild gelöscht wurde, dass ich hochgeladen hatte, eine kurze Frage: Sehe ich das richtig, das Bild1 nicht dauerhaft ist, im Sinne der Panoramafreiheit und Bild2 dagegen schon?
Spielt es dabei wirklich keine Rolle, ob es im Land, wo die Aufnahme entstanden ist, Panoramafreiheit gilt oder nicht? Z.B. USA/Canada
--Grim.fandango 20:50, 2. Mai 2007 (CEST)
Zu einem Bild 1 vergleichbaren Bild habe ich mich neulich in die Nesseln gesetzt. Bild 2 ist ein Graffiti, die gelten nach deutscher Kommentarliteratur als panoramafrei. Es kommt nur darauf an, in welchem Land du verklagt wirst (siehe WP:BR, das du offenbar nicht gelesen hast). Wir haben uns entschieden, uns nach deutschem Recht zu richten, sonst dürften wir gar keine Bilder unter Panoramafreiheit veröffentlichen, denn natürlich kann ein deutscher Architekt in Frankreich (ohne P.) uns oder dich erfolgreich verklagen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:58, 2. Mai 2007 (CEST)
- Doch habe ich gelesen, aber manchmal hat man dennoch nicht alle Informationen parat. Der entsprechende Abschnitt sagt aber aus, dass die Sache bei Aufnahmen im Ausland nicht ganz so "sicher" ist.
- Im übrigen ist Bild2 ein Graffiti, dass im Auftrag Rechteinhabers entstanden ist. --Grim.fandango 21:12, 2. Mai 2007 (CEST)
- Theoretisch könnte dich ein deutscher Rechteinhaber im Ausland verklagen, wenn du ein von dir in Deutschland aufgenommenes Bild eines deutschen Künstlers veröffentlichst. Das nennt man Forum shopping, deswegen kann man ein gewisses Risiko nie ganz ausschliessen - da das Internet nicht territorial orientiert ist, kann eine Verletzung eines Schutzrechts eben in jedem Land vorliegen. Wir richten uns hier nach dem Recht der D-A-CH-Länder und folgen damit einem auch in der Literatur vertretenen Ansatz, dass das Recht jener Länder zur Anwendung kommen soll, an die sich ein Internetangebot vorwiegend richtet, das sind bei uns sprachbedingt die deutschen Länder. Ob sich dieser Ansatz letztlich sicher durchsetzen wird steht in den Sternen, es ist aber eine pragmatische und gleichzeitig objektiv untermauerte Argumentationsweise.--Wiggum 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)
- Noch eine Frage: Macht es in diesem Zusammenhang einen Unterschied, ob man die Bilder auf Commons hochlädt? --Grim.fandango 21:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Jup, in Sachen Panoramafreiheit werfen die auf den Commons gern der Schreder an. Also möchtest du bei einem Foto bei dem du dich auf die Panoramafreit berufen must (Kunstwerk im öffentlichen Raum, kein Gebäude), das es behalten wird, ist es ratsam es auch auf de: hochzuladen. Bobo11 21:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- {2BK}Ja hier auf de.WP werden Löschanträge nicht mit dem d6-Würfel entschieden.;-P Zur Zeit überlegen die Commons komplett auf US-Recht umzusteigen, also gar keine Panoramafreiheit, bisdato jedoch sind panoramafreie Blder nach dem Aufnahmeland erlaubt (also zB aus DACHLIE).sугсго.PEDIA-/+ 21:43, 2. Mai 2007 (CEST)
- Und umgekehrt: Ich kann nicht Bild1 oder irgendwelche Screenshots auf Commons laden und hier einbinden, oder? --Grim.fandango 21:40, 2. Mai 2007 (CEST)
- Von Commons habe ich mich weitgehend verabschiedet, aber nach meiner Erfahrung würde das Bild1 dort wohl auch gelöscht. Allerdings ist es eben so, dass fast alle Nutzer dort (ich will mich da gar nicht ausschliessen) von der Komplexität des internationalen Urheberrechts etwas überfordert sind. Daher sind Entscheidungen zu Grenzfällen dort ziemlich stochastisch. Bei Bildern, die ganz offensichtlich hierzulande noch geschützt sind, aber nach US-Recht PD wegen Zeitablauf sind, werden Einbindungen hier häufig revertiert. Eine ganz konsistente Vorgehensweise gibt es aber auch da nicht.--Wiggum 21:45, 2. Mai 2007 (CEST)
- Und Fair Use-Bilder... Gibt es die auf Commons? Soweit ich sehe nicht, oder? --Grim.fandango 21:55, 2. Mai 2007 (CEST)
- Nein, Fair use wird auch Commons nicht akzeptiert, das muss jede Sprach-WP für sich ausmachen.--Wiggum 21:57, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Antworten. --Grim.fandango 22:02, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die Fair-Use-Ausnahme lässt sich auf Commons genau so anwenden, wie die Ausnahme der straffreien Abtreibung auf ein 12jähriges Kind. --rtc 22:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Gehts etwas geschmackvoller? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das war nun wirklich etwas daneben. --RalfR 00:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Satire darf das. --rtc 00:58, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das war nun wirklich etwas daneben. --RalfR 00:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Gehts etwas geschmackvoller? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Fair-Use-Ausnahme lässt sich auf Commons genau so anwenden, wie die Ausnahme der straffreien Abtreibung auf ein 12jähriges Kind. --rtc 22:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ich kenne zwar die grundlegenden Regeln, auch Fair Use und Co. Aber die Kategorie Panoramafreiheit wird ja gar nicht benötigt. Würde das Bild auf Commons ohne diese Kat auch gelöscht? Für mich ist ebenfalls unklar, ob es eine Rolle spielt bezüglich der Entfernung/Bildanteil (Beiwerk), oder der Aufnahmewinkel (nicht frontal), oder ob eine bekannte Person mit drauf ist, oder ob es, wie bei der Löschdiskussion gar auf den Artikel oder die Absicht ankommt, in der das Bild verwendet werden soll. Gleiches gilt übrigens auch für Produktabbildungen. Da müsste man sicher viele Bilder hier löschen. Noch besser wäre natürlich hier eine Fair-Use-Regelung. Übrigens liegen die Bilder ja auf einem Server in den USA. Wie sieht es aus, wenn man nur Teile des Plakates sieht, oder das Plakat unscharf ist? --Kungfuman 15:19, 3. Mai 2007 (CEST)
- Was willst Du mit einem Foto von einem Plakat, auf dem man das Plakt nicht erkennen kann?!? sугсго.PEDIA-/+ 15:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild (Kulisse der Häuser) war auch so schön. Wie sieht es mit Bildteilen aus. Prozentzahl? --Kungfuman 15:25, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es wird kein Bild von einem Plakat benötigt, sonst hätte man das Plakat ja bildfüllend aufgenommen, es geht darum irgendein passendes Bild für den GTA-Artikel (Kandidat exzellenz) zu finden. Deshalb auch die Fragen, ob die Entfernung eine Rolle spielt. --Kungfuman 15:32, 3. Mai 2007 (CEST)
- Der Terminus lautet Beiwerk. Prozentzahlen gibt es nicht, entscheidend ist, ob man sich das Plakat als Bildelement neben dem eigentlichen, zentralen Motiv "wegdenken" kann oder nicht. Allein schon die Tatsache, dass das genannte Bild den Titel "Grand Theft Auto" trägt, beweist, dass es die Absicht des Fotografen war, das Plakat darzustellen und nicht die Häuserreihe. Alles, was unter Beiwerk fällt, wäre zur Illustration des Gegenstands unbrauchbar. --Phrood 15:55, 3. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Aufklärung. Vermutlich kommt es also immer auf den Einzelfall an. Der Name des Bildes (auf Flickr) könnte man ändern bzw eine Neueinstellung erfragen. Bei dem Bild kann man sich das Plakat schon wegdenken. Ein anderes Bild einer Brücke (siehe Artikeldisk) käme auch in Frage und wäre für die Illustration des Spieles brauchbar. Eine vermutete Absicht des Fotografen o.ä. halte ich für bedenklich. Das Bild ist ja nicht von einem Wikipedianer gemacht. Es muss doch objektive Regeln für ein Bild geben (ohne dass es auf den Artikel oder irgendwelche vermeintlichen Absichten) ankommt. Außerdem kommt es bestimmt auf die Entfernung an, da man draußen oft Werbung o.ä. mit drauf hat. Auch die Frage bezüglich Commons ohne Panoramafreiheit ist unklar. Ist eigentlich die Lizenz des Bildes falsch? by:sa müsste verwendet werden dürfen. --Kungfuman 16:12, 3. Mai 2007 (CEST)
Kungfuman: Lad Bild 2 nochmal auf de.WP, wie Histo oben schon zu recht festgestellt hat, ist das in DACH ein panoramafreies Bild. (Du kennst die Sache mit dem Wegwerfnutzernamen, oder?)sугсго.PEDIA-/+ 16:09, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild2 war glaube ich noch nicht hochgeladen. Ich werde das auch nicht anonym machen, vor allem wenn hier soviel Unklarheit herrscht. Vielleicht macht es Grim. Was ist zB mit Bild:Ana.b747.pokemon.arp.750pix.jpg ? Ich könnte bestimmt dutzende Bilder nennen, die unklar sind. Ich lade bislang nur auf Commons hoch. Was da längere Zeit bleibt ist sicher. --Kungfuman 16:19, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es herrscht keine Unklarheit: Bild 2 ist in DACH panoramafrei und kann daher in die de.WP hochgeladen werden. Überall, wo es keine Panoramafreiheit gibt, unterliegt es dem Copyright/Urheberrecht. Wenn Du es anonym (nicht als IP) hochlädst vermeidest Du nur unangenehme Überaschungen, wenn Du mal nach Belgien fährst um Pommes zu essen. Das kann Die aber auch bei einem Bild eines Hundertwasserhauses passieren, die Flamen, Walonen und Deutschbelgier kennen halt keine Panoramafreiheit.sугсго.PEDIA-/+ 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)
Kungfuman, mit der Absicht des Fotografen hast Du eine ausgezeichnete Vorstellung davon, worauf es ankommt. Nun ist das kein objektives Kriterium, wie Du richtig erkannt hast, aber wenn Du Dich danach richtest, hast Du die richtige Intuition und denkst in die richtige Richtung. Die objektiven Kriterien für Beiwerk sind, dass die Abbildung des entsprechenden Objekts unwesentlich ist, also weggelassen werden kann, ohne an der Aussage des Bilds irgendetwas zu verändern. Alle interessanten Fälle scheiden also gerade aus; die Ausnahme kann nicht zur Umgehung des Urheberrechts verwendet werden. Wenn sich also etwas ändert, wenn Du einen schwarzen Balken drüber machst, dann ist es kein Beiwerk. Das gilt übrigens auch für den Kontext. Wenn Du ein Foto machst, in dem ein Objekt vorkommt, das bezüglich des fotos allein Beiwerk ist, dann kann das trotzdem eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn Du in der Bildunterschrift oder durch den Kontext allgemein die Aufmerksamkeit des Betrachters auf dieses Objekt lenkst. Ich sehe im übrigen nicht, inwiefern Produktabbildungen im Sinne von Gebrauchsgegenständen problematisch sein sollten. --rtc 17:33, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ich wollte ja nur mal nachfragen. Manche Argumente sind schon sehr seltsam. Bei Produktabbildungen meine ich natürlich (auch) welche mit urheberrechtlich geschützten Figuren drauf (s. Pokémon). Auch Figuren an sich, nicht Gebrauchsgegenstände. Ich hatte schon mehrere URV-Fragen, die leider seit Monaten unbeantwortet sind. Oft wird wohl mit mehrerlei Maß gemessen, aber ich will hier keine Massen-LAs stellen, sonst bin ich noch der Troll. Und dann soll man noch eindeutige Fälle anonym hochladen. --Kungfuman 20:05, 3. Mai 2007 (CEST)
Bildrechte und Bildqualität
Liebes Wikipedia Team,
ich bin Assistentin am Geographsichen Institut der Uni Bern und die Lehrstuhlinhaberin ist Herausgeberin der Deustchen Ausgabe des Buches "Humangeographie", welches 2007 in erneuter Auflage erscheint. Innerhalb dieses Lehrbuches gibt es insgesamt 12 Kapitel rund um Themen der Geographie unter anderem zum Thema Naturrisiken. In diesem Zusammenhang würden wir sehr gerne die Satellitenaufnahme der Elbe vor und während der Flut von Wikipedia benutzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Elbehochwasser_2002).
Nun haben wir zwei Anfragen: Erstens: wie geht das mit den Rechten aus und Zweitens bräuchten wir für den Buchdruck eine hohe Qualität des Bildes. Wie muss ich jetzt verfahren, an wen muss ich mich melden.
Lieben Dank und einen schönen Tag Jeannine Wintzer
--130.92.9.56 11:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die sind eine freundliche Spende der NASA, auf deren Website gibt es noch eine höhere Auflösung ([3], ansonsten einfach an deren Bildarchiv wenden, die könnten qualitativ besser Dateien gegen
geringemäßige Gebühren auf Lager haben. Die WP muss jedoch gar nicht erwähnt werden. PS: Die Bilder sind wohl gemeinfrei.sугсго.PEDIA-/+ 11:53, 3. Mai 2007 (CEST)- Das zweite Bild gibts hier gratis in hoher Auflösung: http://veimages.gsfc.nasa.gov//3584/elbe.L72002232_lrg.jpg --RalfR 12:14, 3. Mai 2007 (CEST)
Dazu ist noch zu erwähnen, dass diese Bilder grundsätzlich in den USA Public-Domain sind, weil es dort eine gesetzliche Regelung für Werke der US-Regierung gibt. Grundsätzlich gilt diese Regelung nur in den USA, aber wir gehen davon aus, dass, weil hier der Gesetzgeber selbst der Rechteinhaber ist, das Gesetz außerhalb von Amerika als Lizenz gültig ist. Das wurde aber noch nie gerichtlich bestätigt (hauptsächlich deshalb, weil die US-Regierung gegen die Nutzung im Ausland nicht vorgeht, was umgekehrt so interpretiert werden kann, dass sie die Sache auch so sieht). Das ist aber nicht unumstritten. Bevor Du also die Bilder auch in Veröffentlichungen verwendest, die außerhalb der USA erscheinen, solltest Du gegebenenfalls in Erwägung ziehen, mit einem Anwalt zu sprechen und die NASA zu fragen. --rtc 17:43, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Term of Use erlauben positiv eine Nutzung unter Quellenangabe: "NASA Terms of Use -For all non-private uses, NASA's Terms Of Use are as follows:
The imagery is free of licensing fees
NASA requires that they be provided a credit as the owners of the imagery
Visible Earth Addendum
br>Beyond the NASA Terms, the Visible Earth team requests, but does not require:
The Visible Earth be provided a credit as the location that the imagery was found at
A URL be provided, either to the Visible Earth (http://visibleearth.nasa.gov/) or to the page providing the link to the used image." Also ist das mit PD-US hier egal, eine Anfrag bei der Nasa wäre aber trotzdem eher antzuraten.sугсго.PEDIA-/+ 18:43, 3. Mai 2007 (CEST)
Bild eines Künstlers im eigenen Besitz
Es geht um die Rechte an einem künstlerischem Werk/Gemälde, dessen Besitzer ich bin. Inwieweit habe ich mit dem Erwerb des Bildes - ohne weiteren Vertrag - vom (noch lebenden) Urheber/Maler die Rechte an diesem Bild, z. B. zur Vervielfältigung oder Verbreitung erworben? Darf ich eine eigene Fotografie "meines" Bildes unter GNU-Lizenz veröffentlichen? --Bücherhexe 12:48, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wir treiben hier keine Rechtsberatung, aber nehmen wir mal an, Du willst das Bild in die de.WP hochladen. Das geht leider nicht, da Du durch den Kauf eines Bildes ohne weitere vertragiche Regelung lediglich Eigentümer des Bildes, jedoch nicht Inhaber der nötigen Verwertungsrechte wirst. Du kannst Dein Original verkaufen, verbrennen an die Wand hängen oder an ein Museum verschenken, freigeben kannst Du das in dem Bild verkörperte Werk aber nicht.sугсго.PEDIA-/+ 13:06, 3. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Antwort, ich hab's befürchtet. :( - Übrigens ging es mir tatsächlich nur um ein mögliches Hochladen bei de.WP bzw. Wikimedia, ich wollte die Frage nur möglichst klar formulieren. Grüße --Bücherhexe 13:25, 3. Mai 2007 (CEST)
Beanstandete Lizenz bei Bildern zu den Artikeln Carl Heuer und Haus Heyde
Ich weiß nicht, warum die Lizenzen als nicht ausreichend beanstandet wurden und was ich zur Abhilfe tun soll. 1. Im Artikel Carl Heuer handelt es sich um Werke des Künstlers Carl Heuer, die ich von ihm gekauft habe (oder die er mir geschenkt hat). Ich habe für Commons diese Werke, die in meinem Eigentum und Besitz sind, selbst fotografiert. Der Künstler und seine Frau sind inzwischen über zehn Jahre tot. Sie haben einen Sohn und Enkel. Bei der großen Produktivität des Künstlers wissen diese überhaupt nicht, wo überall seine Werke zu finden sind. 2. Die Luftaufnahme im Artikel Haus Heyde ist nach mündlicher Auskunft des Landesvermessungsamtes von Nordrhein-Westfalen in Bonn (T.0228/846/xxxx) frei, wenn sie für Wikipedia benutzt wird und ein Link zum Amt "www.lverma.nrw.de" gelegt wird. Das habe ich getan. Dies ist auch nachzulesen in der Broschürte "Landesvemessung NRW. Produkte und Dienstleistung 2006/2007" S. 102. Josef Cornelissen
--Josef Cornelissen 12:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du brauchst die ausdrückliche Freigabe, die Werke unter eine freie Lizenz zu stellen oder sie müssten Dir die vollständigen Verwertungsrechte übertragen haben, dies geschieht aber bei Käufen von Kunstwerken nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ansonsten bräuchtest Du die Freigabe durch die Rechtsnachfolger im Urheberrecht (also des/r Erben). Bezüglich der Luftaufnahme: Eine Freigabe für die Wikipedia genügt nicht, das Bild müsste entweder nicht urheberrechtlich geschützt oder aber unter einer ausreichend freien Lizenz freigegeben worden sein. Ich schau aber noch mal auf die Seite, ob das hier nicht ausnahmsweise zutrifft. sугсго.PEDIA-/+ 15:32, 3. Mai 2007 (CEST) PS: Bitte keine Telefonnummern Dritter hier veröffentlichen.
- "Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet.
Die Verwendung der zum Herunterladen angebotenen Bilder ist ausschließlich für Zwecke der aktuellen Presseberichterstattung gestattet.
Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten kann die Redaktion erteilen (Impressum).
- "Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet.
Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen." Das reicht leider nicht. Bitte in Zukunft immer die fraglichen Seiten und Bilder verlinken (S0: [[:Bild:Bildname.jpg]]. sугсго.PEDIA-/+ 15:36, 3. Mai 2007 (CEST)
Es ist schon dreist, dass Leute WP:BR ignorieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:16, 3. Mai 2007 (CEST)
Frage
Spricht etwas gegen die Verwendung von Bildern von der Internetseite www.welfen.de, wenn es sich wie hier um Fotos von Bildern handelt die keine Schutzrechte mehr besitzen. Welche Lizensierung ist in dem Fall zu verwenden? Wie ist es wenn ich historische Landkarten, deren Originale ebenfalls kein Urrheberechtsschutz mehr haben, von fremden Webseiten nutzen möchte? Tönjes Disk. Bew. 15:44, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn es tatsächlich kein Urheberrecht mehr an den Werken gibt, kannste Du sie hochladen. Richtige Lizenz ist {{Bild-PD-Kunst}}. Damit keine unberechtigten Abmahnungen kommen (einge Süddeutsche Hochschulen haben sowas schon mal versucht), kann man einen Wegwerfnutzer benutzen. sугсго.PEDIA-/+ 16:02, 3. Mai 2007 (CEST)
- Und die Foundation hat natürlich sofort löschen lassen. -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Aber nicht in Bezug auf Bild-Pd-Kunst, oder? --Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Mai 2007 (CEST)
- Bislang nicht. -- ChaDDy ?! +/- 19:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Aber nicht in Bezug auf Bild-Pd-Kunst, oder? --Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Mai 2007 (CEST)
- Und die Foundation hat natürlich sofort löschen lassen. -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 3. Mai 2007 (CEST)
Schriftsteller Urheberrecht
Wien, 03. Mai 2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich - Werner Kittl - wohnhaft in Österreich bin Hobbyschriftsteller. Wikipedia ist wirklich sehr sehr toll. Sie helfen mir bei meinen Nachforschungen im Bereich Geheimnisse der Geschichte sehr.
Nun habe ich eine Bitte an Sie: Darf ich bitte auch das eine oder andere von Wikipedia in meinen literarischen Werken, welche aber noch lange nicht fertig sind schreiben und später veröffentlichen? Sie würden mir damit einen großen Gefallen tun, wenn Sie mir dies gestatten würden. Selbstverständlich werde ich - unter anderem - Wikipedia lobenswert erwähnen.
Ich danke Ihnen im voraus.
Mit netten Grüßen aus Österreich
Werner Kittl
--80.108.102.108 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung. Für eine Nutzung in einem buch sind die Lizenzbestimmungen nicht besonders günstig, aber es ist machbar. In Frage kommt aber auch ein Großzitat, wenn sich das Buch inhaltlich ausreichend mit dem Artikel auseinander setzt. --h-stt !? 17:49, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn nur Fakten und Informationen übernommen und in eigener Sprache formuliert werden, und nicht Teile des Artikels kopiert werden, dann gibt gibt es keine Beschränkungen. Wenn nicht, dann muss das Buch unter die GFDL gestellt werden. Großzitat geht nicht, es sei denn es handelt sich um eine wissenschaftliche Analyse von Wikipedia-Artikeln. Davon ist aber bei der Beschreibung absolut nicht auszugehen. --rtc 18:02, 3. Mai 2007 (CEST)
US-PD (Image:Douglas Mawson.jpg)
Kann man folgendes Bild von Commons (Image:Douglas Mawson.jpg) auch auf dem deutschsprachigen Wikipedia integrieren? Bei Lizenzinformationen steht nämlich ua. "This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China (not Macao or Taiwan), Germany or Switzerland). The creator and year of publication are essential information and must be provided. See Wikipedia:Public domain and Wikipedia:Copyrights for more details." --schmechi 19:47, 3. Mai 2007 (CEST)
Lies es so: This image is not in the public domain in all countries outside of the United States. --rtc 20:12, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild müsste folglich auf den Commons gelöscht werden und strenggenommen auch auf en (die representiert ja nicht nur die USA). -- ChaDDy ?! +/- 20:21, 3. Mai 2007 (CEST)
- Nun ja, standardmäßig ist das Bild ja durchaus in vielen Ländern PD, wegen des Schutzfristenvergleichs. Dieser kommt eben nur in einigen Ländern, wie Deutschland, nicht zur Anwendung, wegen spezieller Staatsverträge. Wenn Commons auf jede lokale Spezialität Rücksicht nehmen würde, dann wäre Commons nicht mehr praktikabel. Es gibt größere Probleme, z.B. Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Denmark50, Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Sweden-photo und Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Polish --rtc 20:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Na ok. Aber wenigstens die Vorlage:Geschützt müsste doch rein, oder? -- ChaDDy ?! +/- 20:57, 3. Mai 2007 (CEST)
- Nun ja, standardmäßig ist das Bild ja durchaus in vielen Ländern PD, wegen des Schutzfristenvergleichs. Dieser kommt eben nur in einigen Ländern, wie Deutschland, nicht zur Anwendung, wegen spezieller Staatsverträge. Wenn Commons auf jede lokale Spezialität Rücksicht nehmen würde, dann wäre Commons nicht mehr praktikabel. Es gibt größere Probleme, z.B. Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Denmark50, Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Sweden-photo und Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Polish --rtc 20:42, 3. Mai 2007 (CEST)
Oh, PD-Polish mal wieder. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich da was ändert? Was solls, ich hab mein vote mal abgegeben.--Wiggum 21:01, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich vote da nicht mehr, weil ja nur englische Stellungnahmen aktzeptiert werden. Irgendwann wird das den commons ganz böse auf den Fuß fallen. --RalfR 23:16, 3. Mai 2007 (CEST)
Fuck - the copyright
Muss man das ernst nehmen? Meiner Meinung nach fällt das unters Zitierrecht bzw. ist losgelöst vom Kontext des Sketches überhaupt nicht schützenswert. Was meinen die Experten? --Zinnmann d 20:58, 3. Mai 2007 (CEST)
- Zitatrecht ohne Quellenangabe sicher nicht. Ob es geschützt ist weiß ich nicht. Aber sehr enzyklopädisch ist es wohl nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:59, 3. Mai 2007 (CEST)
- Um welchen artikel geht es da überhaupt? --rtc 22:02, 3. Mai 2007 (CEST)
- Fuck. Sorry :-) --Zinnmann d 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, ich blicke nicht durch. Wo wurde dort etwas gesperrt und um welchen Edit bzw. Teil des Textes geht es genau? --rtc 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- Fuck. Sorry :-) --Zinnmann d 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Um welchen artikel geht es da überhaupt? --rtc 22:02, 3. Mai 2007 (CEST)
Der Artikel verletzt keine Rechte. Zum Vergleich der Sketch von Monty Python --Phrood 23:22, 3. Mai 2007 (CEST)
Bildern von Orden
Könnte da mal bitte jemand mit mehr Ahnung als ich (Histo, rtc z. B.) seine Meinung kundtun? -- ChaDDy ?! +/- 21:43, 3. Mai 2007 (CEST)
Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen und MS-Windows-Fensterdekorationen
Ist bei Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen eine Schöpfungshöhe gegeben? Konkret geht es um Bild:CharbasedUserInterface.gif. Außerdem frage ich mich, ob die Windows-Fensterverzierungen nun gestattet sind oder nicht, die etwa bei Bild:FreeXP.png und anderen Bildern zu sehen sind. --RokerHRO 21:44, 3. Mai 2007 (CEST)
- Beide Bilder sind nach deutschem Recht ok, da keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Allerdings hat das zweite Bild auf den Commons nur geringe Überlebenschancen, da Schöpfungshöhe nur in de gilt. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 3. Mai 2007 (CEST)
- Gilt dies eigentlich auch für Bild:Newsgroup.png? Man sieht ja eindeutig das Windows XP-Design, sowie Pictogramme. --Kungfuman 10:33, 4. Mai 2007 (CEST)
Großlogen-Logos
Ich würde gern die Artikel von internationalen Großlogen zur Illustration mit ihren Logos ausstatten. Macht das Sinn, oder widerspricht dies den Regeln der Wikipedia? Ich denke z. B. an tr:Resim:Locaamblem.gif. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:11, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Richtlinien tolerieren Logos, die in Deutschland PD sind, weil sie kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" zeigen bzw. keinen "höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad [..] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]" (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Werke der angewandten Kunst). Ob das der Fall ist, musst Du auf eigene Verantwortung und Gefahr hin entscheiden. --rtc 22:18, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das verlinkte Logo hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:20, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die hat es sehr wohl, nur genügt das eben im Spezialfall der angewandten Kunst noch nicht für urheberrechtlichen Schutz. --rtc 22:22, 3. Mai 2007 (CEST)
Danke, ich glaube, damit kann ich arbeiten: Ein komplett neues Logo wäre grenzwertig, aber dieses Logo der türkischen Großloge verwendet das alte bekannte Winkelmaß und Zirkel, fügt Text und einen Kreis hinzu und ist zudem fast hundert Jahre alt. Naja, im Zweifel wird es eben gelöscht. Aber ich werde es aus diesem Grund dann erst mal nur auf die deutsche Wikipedia hochladen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Diese Denkweise denkt auf Basis der Schöpfungshöhe, aber das ist falsch und irrig bei Logos. Das Kriterium bei Gebrauchsgegenständen wie Logos, Zahnbürsten, Schmuch und ähnliches ist nicht die Schöpfungshöhe, sondern die Frage, ob sie eine derartig außergewöhnliche und überragende Gestaltung haben, dass sie eine künstlerischen Wert besitzen der weit über den Gebrauchswert hinausgeht, d.h. dass man von einem Werk der angewandten Kunst sprechen kann. --rtc 22:28, 3. Mai 2007 (CEST)
- Histo erzählt das zwar immer etwas anders, aber auch gut. @Liberaler Freimaurer: Bitte Logos nur auf de hochladen, denn Commons akzeptiert keine Logos. -- ChaDDy ?! +/- 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Guter Hinweis, danke! --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:35, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ja, weil Histo den Begriff Schöpfungshöhe synonym mit Werkhöhe verwendet. Ich hingegen verwende den Begriff einheitlich; die Schöpfungshöhe beginnt für mich bei Gebrauchsgegenständen dort, wo sie geschmacksmusterfähig sind, und wo sie urheberrechtlich geschützt wären, wenn es keinen gesonderten Geschmacksmusterschutz als lex specialis gäbe. Wenn man das nicht macht, läuft man gefahr, Leute irrezuführen, wenn man nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Schöpfungshöhe im Histo-Sinne nicht einheitlich ist, sondern "dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen [wird]" --rtc 22:34, 3. Mai 2007 (CEST)
- Histo erzählt das zwar immer etwas anders, aber auch gut. @Liberaler Freimaurer: Bitte Logos nur auf de hochladen, denn Commons akzeptiert keine Logos. -- ChaDDy ?! +/- 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- Da jetzt bei diesem exemplarischen Emblem nur das uralte bekannte Symbol von Winkelmaß und Zirkel verwendet wurde, dürfte hier kein künstlerischer Wert vorhanden sein. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Es genügt nicht, dass künstlerischer Wert vorhanden ist, sondern er muss außergewöhnlich und überragend sein. Er muss den Gebrauchswert deutlich übersteigen. --rtc 22:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Mit kein [...] Wert meinte ich implizit nicht außergewöhnlich. Der Umkehrschluss wäre natürlich falsch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das ist mir schon klar. Ich persönlich z.B. würde jedoch dem Bild nicht völlig jeglichen künstlerischen Wert absprechen. Deshalb weise ich darauf hin. Wenn Du meinst, es sei nicht außergewöhnlich, dann ist das ja gut so, und ich möchte dem nicht widersprechen, nur sei Dir bewusst, dass Du das im Falle eines Falles nicht gegenüber mir, sondern gegenüber dem Zeichner verteidigen musst. --rtc 23:08, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Mit kein [...] Wert meinte ich implizit nicht außergewöhnlich. Der Umkehrschluss wäre natürlich falsch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Es genügt nicht, dass künstlerischer Wert vorhanden ist, sondern er muss außergewöhnlich und überragend sein. Er muss den Gebrauchswert deutlich übersteigen. --rtc 22:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Da jetzt bei diesem exemplarischen Emblem nur das uralte bekannte Symbol von Winkelmaß und Zirkel verwendet wurde, dürfte hier kein künstlerischer Wert vorhanden sein. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich kann dazu nur sagen, dass ich von Rtc selten etwas überzeugendes gelesen habe. Das Konzept Schöpfungshöhe ist universal auf alle Werkgattungen anwendbar. Man lese dazu die Kommentierung zu § 2 etwa bei Schricker, UrhR 3. Aufl. 2006. Für die Unterscheidung von Rtc, die wie üblich sektiereisch ist, würde ich gern eine Reihe von belegen aus der Fachliteratur sehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:50, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ich definiere das Konzept nicht deshalb anders, weil es in irgendwelcher Fachliteratur so definiert ist, sondern weil es hier, in der Wikipedia, so zu weniger Missverständnissen führt. So lange wir uns einig sind, wo der urheberrechtliche Schutz beginnt, ist es völlig irrelevant, in welcher Bedeutung wir bestimmte Worte verwenden.--rtc 22:54, 3. Mai 2007 (CEST)
Falls ein Werk außergewöhnlich oder überragend wäre, könnte man doch auch von einer relevanten Schöpfungshöhe sprechen. Selbst dann, wenn diese "Schöpfung" nicht vorgesehen wäre. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Selbstverständlich, das tue ich ja auch. Man kann aber bereits von einer Schöpfungshöhe sprechen, wenn es weder außergewöhnlich noch überragend ist, aber immer noch geschmacksmusterfähig. Nur genügt das eben nicht für einen urheberrechtlichen Schutz. --rtc 23:09, 3. Mai 2007 (CEST)
- Verstehe. Danke für den Hinweis. Ich hatte zwar ein Semester Urheberrecht auch im Studium, aber das sind doch Dinge, mit denen wir uns überhaupt nicht auseinandergesetzt haben.
- Danke auch an Chaddy, der die entsprechenden Bausteine in deb Bildern gesetzt hat. Ich werde sie mir merken. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:26, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ok. aber beachte, dass das nur für Gebrauchsgegenstände (angewandte Kunst) gilt. Überall sonst ist die "Kleine Münze" geschützt. Bei bildender Kunst z.B. kann schon ein schwarz angemaltes Blatt Papier geschützt sein (Image:Black square.jpg), zumindest so weit, dass man keine schwarzen Blätter verkaufen darf mit der Behauptung, es handle sich um die Kopie des Werks des entsprechenden Künstlers. --rtc 00:32, 4. Mai 2007 (CEST)
- Danke, mir ging es ja gerade speziell nur um diese Logos, die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:24, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die, die schon 100 sind, sind, wenn der Urheber unbekannt ist, PD. Ist der aber bekannt, sind sie 70 Jahre nach dessen Tod PD. -- ChaDDy ?! +/- 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die 100-Jahre-Regel steht so aber auch nicht im Gesetz, wir nehmen das nur als Richtlinie, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber 100 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes noch lebt, recht gering ist. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das ist mir bekannt. -- ChaDDy ?! +/- 17:43, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die 100-Jahre-Regel steht so aber auch nicht im Gesetz, wir nehmen das nur als Richtlinie, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber 100 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes noch lebt, recht gering ist. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die, die schon 100 sind, sind, wenn der Urheber unbekannt ist, PD. Ist der aber bekannt, sind sie 70 Jahre nach dessen Tod PD. -- ChaDDy ?! +/- 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)
- Danke, mir ging es ja gerade speziell nur um diese Logos, die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:24, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ok. aber beachte, dass das nur für Gebrauchsgegenstände (angewandte Kunst) gilt. Überall sonst ist die "Kleine Münze" geschützt. Bei bildender Kunst z.B. kann schon ein schwarz angemaltes Blatt Papier geschützt sein (Image:Black square.jpg), zumindest so weit, dass man keine schwarzen Blätter verkaufen darf mit der Behauptung, es handle sich um die Kopie des Werks des entsprechenden Künstlers. --rtc 00:32, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das ist falsch. Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich genau 0.5. Wir tolerieren solche Bilder auf die Verantwortung und die erhöhte Gefahr des Hochladers hin, im vollen Bewusstsein dass im Schnitt jedes zweite davon faktisch URV ist. Erst 150 Jahre nach Veröffentlichung ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber noch nicht länger als 70 Jahre lang tot ist, vernachlässigbar klein. --rtc 17:55, 4. Mai 2007 (CEST)
Gibt's das?
[4] Jemand, der lange nach Kraus' Tod überhaupt geboren wurde, kann schlecht das Urheberrecht an einem Foto von Karl Kraus besitzen, oder? Vorlage ist nämlich ein mir zufällig bekanntes, identisches Foto. ҉ 12:12, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob es dasselbe Foto ist, aber bei uns hatte Benutzer:Der "Bugaev" damals eine Karl-Kraus-URV hochgeladen und behauptet, er hätte die Rechte daran. --Streifengrasmaus 12:20, 4. Mai 2007 (CEST)
- Commons-Problem. --RalfR 12:55, 4. Mai 2007 (CEST)
- Auge drauf - ein Legastheniker hat das jetzt bei Karl Kaus eingestellt. ҉ 13:00, 4. Mai 2007 (CEST)
- Commons-Problem. --RalfR 12:55, 4. Mai 2007 (CEST)
Derivative-Marker und gut is. --Wiggum 13:07, 4. Mai 2007 (CEST)
russisches Firmen-/ Markenlogo in der deutschen WP bzw. WP Commons, von mir selbst vektorisiert
Ich habe von der russischen Flugallianz AiRUnion das Logo von einem Foto selbst als Vektorgrafik nachgezeichnet, um es eigentlich in der Commons einzustellen. Da dort aber Logos nicht unbedingt erwünscht sind habe ich es erstmal in die deutsche WP geladen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Bild mit der richtigen Lizenz und beschriebung versehen habe. Ich habe mich an anderen Logos russischer Firmen orientiert. Könntet Ihr bitte mal hier nachschauen und Euch zur Rechtmäßigkeit äußern?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:AiRUnion.svg
Ich habe auch ein ähnliches Kommentar dort in der Diskussion hinterlassen. Kann ich das Logo so lassen, oder muss ich es löschen und unter einer anderen Lizenz hochladen, oder darf ich es gar nicht, da ich ein Logo eines Markenrechtsinhabers nachgezeichnet habe? --Fremantleboy 12:49, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe das als völlig korrekt an. --RalfR 12:54, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das passt so. -- ChaDDy ?! +/- 15:11, 4. Mai 2007 (CEST) (der sich einen Monat lang von dieser Seite fernhalten soll)
Grundrisszeichnungen von Gebäuden
Hallo zusammen, ich würde gerne eine Grundrisszeichnung einer Kirche scannen und hochladen. Es handelt sich dabei nicht um den Originalgrundriss des Architekten sondern um eine "Nachzeichnung" aus den 1950er Jahren, da die Kirche seit 1482/87 gibt. Kann ich das ganze hochladen, ober verstößt dass gegen das Urheberrecht des Nachzeichners? Vielen Dank für die Antwort --kandschwar 17:42, 4. Mai 2007 (CEST)
- Was verstehst du unter nachgezeichnet? Einfach die Originalpläne noch mal genauso hingepinselt, oder komplett neu gezeichnet? -- ChaDDy ?! +/- 19:47, 4. Mai 2007 (CEST)