Unrecht
Der Artikel erwähnt in bunter Folge lauter Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, enthält irreführende Behauptungen und macht so keinen Sinn -- Thomas Dancker 14:26, 26. Apr. 2007 (CEST)
Unrecht ist ein Verhalten, das gegen gesellschaftliche Normen verstößt, die in rechtlichen Normen, z.B. Gesetzen oder Verordnungen niedergelegt wurden. Der Begriff wird umgangssprachlich für ein von der Gemeinschaft missbilligtes Verhalten verwendet. Unrecht ist spiegelbildlich zum Begriff des Rechts und nicht als Gegenbegriff der "Gerechtigkeit" zu sehen. Das Unrechtsbewusstsein ermöglicht es dem Menschen im Normalfall, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Das Unrecht ist zugleich zentrales Element der Rechtsordnung. Ohne das Empfinden von Unrecht bedürfte es keiner Rechtsordnung. Generell hat der Staat aus den Grundsätzen des Rechtsstaats-, des Sozialstaats- und des Demokratieprinzips heraus die Pflicht, den Bürger und seine eigene Rechtsordnung vor Unrecht zu schützen.
Unrecht ist auch ein dem Recht widersprechendes, die äußere Freiheit einer Person oder einer Personengemeinschaft verletzendes Verhalten, mit der Folge unrechtshindernder oder unrechtsausgleichender Zwangsbefugnis, welches sich im Zivilrecht (Vertragsverletzung und Deliktsrecht), im öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht)und im Strafrecht(Kriminalrecht) zeigt.
Der Begriff des Unrechts wird in verschiedenen Zusammenhängen benutzt.
- im Strafrecht im Sinne eines erfüllten Verstosses gegen rechtliche Normen (Rechtswidrigkeit)
- als Rechtsbeugung
- als Justizirrtum
- in der Rechtsphilosophie (Rechtspositivismus, Naturrecht, Radbruchsche Formel)
Strafrecht
Das im Strafrecht verkörperte Recht behandelt die rechtswidrigen Verwirklichung von Straftatbeständen. Begangenes Unrecht kann sanktioniert werden. Das Unrecht einer Tat fehlt immer dann, wenn der Täter gerechtfertigt ist: Wer einen anderen vorsätzlich erschießt (§ 212 Abs. 1 StGB: Totschlag), um ihn daran zu hindern, einen anderen zu erschießen, handelt in der Regel aus Nothilfe (Unterfall der Notwehr, § 32 StGB). Er kann dann nicht bestraft werden.
Zivilrecht
Im Zivilrecht verkörpert der Begriff der "Unrechtshandlungen" ebenfalls einen Schadensersatzanspruch (Wiedergutmachung) bei erlittenem Unrecht. Grundsätzlich wird durch die Generalklausel des § 280 Abs. 1 BGB ein Tatbestand für sämtliche Pflichtverletzungen (z.B. Vertragsverletzungen) gegeben.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht bietet dem Staat zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtsgüter des Bürgers. Unrecht werden diese Eingriffe stets dann, wenn der Staat die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (nach Art. 20 Abs. 3 GG) nicht beachtet oder die Verhältnismäßigkeit seines Eingriffs im nicht vertretbaren Maße überspannt.
Rechtsschutz gegen Unrecht
Nach Art. 19 Abs. 4 GG steht dem Bürger gegen erlittenes Unrecht - auch vorbeugend - Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt vor den Gerichten zu.
Unrecht durch Justiz
Justizirrtum: Ein Justizirrtum ist allgemein ein Fehlurteil der Justiz. Eine unschuldige Person wird also im Sinne der geltenden Rechtsordnung zu unrecht verurteilt.
Rechtsbeugung: Unter Rechtsbeugung versteht man die bewusst falsche Anwendung bzw. bewusste Nichtanwendung von Rechtssätzen durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter.
Umgangssprache
In der Umgangssprache werden mit Unrecht auch als Unrecht empfundene Tatbestände bezeichnet, die mit dem jeweiligen Rechtssystem in Übereinstimmung stehen. So werden Sklaverei und Partisanenerschießungen heute als Unrecht empfunden, obwohl die Sklaverei zur Zeit ihrer größeren Verbreitung als Recht angesehen wurde und die Partisanenerschießungen während des Zweiten Weltkriegs bis zu einem Verhältnis von 1:10 nach den damaligen Kriegrechtskonventionen gedeckt waren. Auch gültiges Recht wird als Unrecht empfunden, wenn es gegen bestimmte Prinzipien zum Beispiel des Völkerrechts oder gegen grundlegende Menschenrechte verstößt. So gibt es den Begriff der "Unrechtsstaaten". Als "Unrechtsstaaten" bezeichnen sich verschiedene Staaten oft gegenseitig. In der Umgangssprache sind Unrecht und Ungerechtigkeit teilweise synonym.
Rechtsphilosophie
Neue Rechtsphilosophie wie auch neue Konflikforschung reduzieren sämtliche partnerschaftlichen Bemühungen auf das Bedürfnis, möglichst viele Wohlgefühle zu erreichen. Damit steht ein gemeinsamer Nenner zur Verfügung, der sämtliche Rechtsbeziehungen beeinflusst. Bei allen feststellbaren Aktivitäten und Unterlassungen geht es nach dieser grundlegenden Erkenntnis ausschließlich darum, Rechte und Pflichten in der Balance zu halten (Justitias Waage). Einem momentan geduldeten Unrecht muss in angemessener Zeit ein adäquater Ausgleich folgen, damit es nicht zu Schieflagen auf Dauer kommt, die als Rechtsverletzungen beklagt werden müssen.
Zitate
"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" (Hans Filbinger)
Literaturhinweise
- Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen von Sabine Rückert, Verlag Hoffmann und Campe Hamburg, erschienen am 11. Januar 2007
- Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.): Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. 1. Aufl. mit einem Geleitwort von Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5 (Aufsatzsammlung: Seite 43 - Hans Filbinger)
- Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz von Dr. Ingo Müller, Kindler-Verlag München 1987 - ISBN 3-426-03960-5