Berufsvorbereitung
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Berufsvorbereitung hat das Ziel, jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen. Insbesondere soll die Berufswahl unterstützt werden und eine Nachqualifizierung erreicht werden, um Vorausstzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Ausbildung zu schaffen, die durch die Schulbildung nicht erreicht wurden.
Die Berufsvorbereitung erfolgt in aller Regel in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB), die nach dem SGB III (§ 61) gefördert werden. Dabei handelt es sich um
- das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an Berufsschulen vor allem für lernbehinderte junge Menschen und solche, die keinen oder nur einen schlechten Hauptschulabschluss haben.
- das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) zur Erlangung einer Grundqualifikation in einem bestimmten Berufsfeld (z.B. "Holz")
- Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist (§ 50 BBiG).
- Rehabilitations- und Behindertenlehrgänge für durch Krankheit oder Behinderung benachteiligte junge Menschen
- Grundausbildungslehrgänge (GAL) und Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beruflichen Eingliederungschancen (BBE) für benachteiligte Jugendliche
Durch die Teilnahme an bvB's zugleich die Berufsschulpflicht erfüllt werden.
Weblinks
http://www.gewinndurcheinstellung.de/handbuch/vollversionen/berufsvorbereitung.php