Diskussion:Titel (Recht)
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siehe Löschdiskussion.--Gunther 15:15, 5. Aug 2005 (CEST)
Schweizer Recht
Zwar habe ich einen Passus entfernt, aber nicht weil er falsch ist, sondern zum sonstigen Txt nicht o.w. passt, da fehlt die Überleitung. Könnte dies ausgebaut werden? Und was war die Rechtsöffnung (~Erkenntnisverfahren, 1. Instanz...)? Fände ich gut, wenn mehr draus wird, hier schon mal der herausgenommene Text:
- Beispielsweise lässt sich die Frage stellen, ob ein Scheidungsurteil genügt, um Alimente auf betreibungsrechtlichem Weg einzufordern, also ob es ein Rechtsöffnungstitel ist (Beispiel aus schweizerischem Recht).
--CJB 22:27, 15. Aug 2005 (CEST)
Titelbegriff
Der gesamte Artikel ist durchdrungen von der Ansicht, das Titel nur dann Titel seien, wenn sie auch vollsteckbar sind.
Das ist falsch - zumindest nach Deutschem Recht.
Beispiele für nicht vollstreckbare Titel
- Rechtskräftige Urteile oder Vergleiche im Zivilrecht, sofern keine sogenannte Vollstreckungsklausel angegeben ist (§ 724 ZPO).
Beispiele für vollstreckbare Titel
- Titel im Verwaltungsverfahren im öffentlichen Recht, z. B. (Steuer-)bescheide von Behörden. Behörden titulieren ihre Bescheide selber und können diese sofort (nach einer Frist) vollstrecken