Reaktor-Sicherheitskommission
Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) ist ein Gremium von Experten aus dem Bereich Kerntechnik, die den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerken und der Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten sollen.
Seit ihrer Gründung 1958 berät die RSK das jeweils für die Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesministerium (bis 1962 das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, von 1962 bis 1969 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung, von 1969 bis 1972 das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, von 1972 bis 1986 das Bundesministerium des Innern, seit 1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit). Der Bundesumweltminister beruft die zwölf Mitglieder der RSK, darunter Wissenschaftler, Gutachter und Betreiber. Die nach dem Regierungswechsel 1998 von Bundesumweltminister Jürgen Trittin neu gefasste Satzung sieht vor, dass in der Kommission die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert ist. Dies schließt auch ausgewiesene Gegner der Nutzung der Kernenergie mit ein. Darüber hinaus sollen bei der Zusammensetzung alle relevanten Fachgebiete berücksichtigt werden.
Das Bundesumweltministerium erteilt der RSK Beratungsaufträge; sie kann aber auch von sich aus Themen aufgreifen. Die Kommission beschließt technisch-wissenschaftlich zu begründende Stellungnahmen und Empfehlungen (RSK-Leitlinien). Rechtliche Bewertungen stehen ihr dagegen nicht zu. Die Beschlüsse der RSK werden veröffentlicht, die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich. Für die Beratung spezieller Themen setzt die RSK Ausschüsse und Arbeitsgruppen sein, deren Mitglieder auf Empfehlung der RSK ebenfalls vom Bundesumweltminister berufen werden.