Schiffsbesatzung
Eine Schiffsbesatzung (auch: Schiffer) ist die Gesamtheit aller Seeleute auf einem Boot, Schiff, Luftschiff, Raumschiff oder Flugboot („Bemannung“).
Der Begriff wird nur in der Berufsschifffahrt verwendet.
Die Befehlsgewalt hat der Kapitän inne, s.a. Bordgewalt.
Zur Besatzung zählen vor allem der Kapitän und seine Offiziere sowie - je nach Fahrzeug - andere Mitarbeiter:
Schifffahrt
In der Schifffahrt sind dies unter anderem Bootsleute, Matrosen, Navigator, Funker, Smutje, Stewards, Schiffsarzt, Lademeister, Moses (das jüngste Mitglied an Bord eines Schiffes). Bei der Marine gibt es zudem verschiedenes militärisches Personal.
Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose, Matrosen - Motorenwart, Bootsmann, Steuermann, Maschinist, Schiffsführer.
Die Schutzpatrone der Schiffer sind Petrus, Goar und die Heilige Anna.
siehe auch: Seemann
Sportschifffahrt
gewerbliche Sportschifffahrt
Die Anforderungen an die Schiffsführung gewerblich genutzter Sportboote ist für Schiffe unter deutscher Flagge in der Sportbootverordnung Anlage 4 geregelt. Sie sind abhängig von der Schiffslänge, dem Fahrtgebiet und ob pro Tag mehr oder weniger als 10 Stunden gefahren wird. Zusätzlich muss die Besatzung so zusammengesetzt sein, dass das Schiff "sicher geführt" werden kann. Der Schiffsführer muss je nach Fahrgebiet im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein (LRC, SRC).
siehe auch
Luftfahrt
In der Luftfahrt ist der Begriff nur bei Luftschiffen üblich, u.a. Navigator, Purser, Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal. Ferner ist es in der bemannten Raumfahrt üblich.
siehe auch: Meuterei, Fliegendes Personal, Bordleben