Groß-Gerau
Groß-Gerau (Kreisstadt des Landkreises Groß-Gerau mit den Stadtteilen Berkach, Dornberg, Dornheim und Wallerstädten) liegt im südlichen Rhein-Main-Gebiet und hat gegenüber dem Umland Mittelpunktfunktion. Darüber hinaus ist Groß-Gerau sehr verkehrsgünstig gelegen. Hier kreuzen sich die Bundesstrassen B42/L 3482 und B 44 und ebenso die Bahnlinien Frankfurt-Mannheim und Mainz-Darmstadt. Die Autobahnanschlussstellen Nord und Süd schaffen über die A67 Verbindungen in alle Richtungen. Der Flughafen Rhein-Main ist über die Autobahn in ca. 15 Minuten zu erreichen. Auch die umliegenden Großstädte sind nahe bei (Darmstadt 14 km, Wiesbaden 23 km, Mainz 18 km und Frankfurt am Main 28 km).
Statistik
- Einwohner: 25.059 (31.12.2001)
- Fläche: 5.447 ha
- Autokennzeichen: GG
Industrie
- FAGRO Preß- und Stanzwerk GmbH
- Procter & Gamble, Werk Groß-Gerau (ehemals Wick; Körperpflege und Arzneimittel)
- Südzucker AG, Werk Groß-Gerau
- Frigoropa GmbH (EK19), Tochtergesellschaft der Nordfrost AG (Tiefkühlhaus)
- Erlenbacher backwaren gmbh, Tochtergesellschaft der Nestlé AG
Geschichte
Die Gerauer Mark (das Waldgebiet zwischen Wallerstädten und Messel) wurde 910 in einer Schenkungsurkunde des Mainzer Erzbischofs Hatto erstmals urkundlich erwähnt. In der Folgezeit herrschten in der Region die Herren von Dornberg, bei denen es sich möglicherweise um Dienstleute der staufischen Kaiser in der Frankfurter Pfalz handelte (1160 Erwähnung einer Wasserburg im Gebiet des heutigen Dornbergs). Nach dem Aussterben der Herren von Dornberg traten die aus dem Westerwald und Mittelrheingebiet stammenden Grafen von Katzenelnbogen deren Nachfolge an und erwirkten 1398 für Groß-Gerau die Stadtrechte. Im Jahr 1479 starb Graf Philipp der Ältere von Katzenelnbogen ohne männlichen Nachfolger und die Grafschaft fiel an Hessen. 1578 wird mit dem Bau des Rathauses begonnen. Hier tagte das Schöffengericht und die landgräflich eingesetzten Schultheiße. Die Groß-Gerauer Stadtkirche wurde 1634 von kaiserlichen Truppen im 30-jährigen Krieg in Brand gesteckt. Landgraf Ludwig VI von Hessen-Darmstadt erneuerte 1663 die Stadtrechte gegen eine Zahlung von 24000 Gulden. Diese Rechte beinhalteten den Wegfall der Frondienste, Erhebung von Markt - Standgeldern, Vertretung im Landtag und das Recht Juden aus der Stadt zu verjagen.