Kongregation der Schwestern von der hl. Elisabeth
Die Kongregation der Schwestern von der heiligen Elisabeth ist ein katholischer Frauenorden. Wegen ihrer grauen Kleidung wurden sie auch Graue Schwestern genannt.
Die Gründung der Kongregation der Schwestern geht auf das Jahr 1842 zurück. In Neisse/Schlesien fanden sich vier Frauen zusammen, Klara Wolff, Maria und Mathilde Merkert sowie Franziska Werner, welche sich der ambulante Krankenpflege widmeten. Sehr schnell fanden diese vier Frauen viele, die sich dem nach dem Beispiel von Anna Weißebach 1840 in Trier entstandenen St.-Elisabeth-Verein anschlossen.
1859 wurde die Gemeinschaft durch den Breslauer Fürstbischof anerkannt. Mutter Maria Merkert wurde zur ersten Generaloberin gewählt. Bereits 1862 erfolgten erste Niederlassungen in Polen, 1866 in Schweden. Die Anerkennung durch den preußischen Staat erfolgte im Jahre 1864. Aufgrund der Leistungen der Grauen Schwestern im dänischen Krieg erhielt die Katholische Wohltätigkeitsanstalt zur heiligen Elisabeth, wie sie fortan hieß, am 23. Mai 1864 durch einen Erlass des Königs von Preußen, ihre Rechtsfähigkeit.
1878 folgten Niederlassungen in Böhmen, 1887 in Italien, 1889 in Norwegen und schließlich in Dänemark 1895.
Am 26. Januar 1887 wurde die Kongregation durch den Heiligen Stuhl in Rom endgültig bestätigt und ist damit ein Orden päpstlichen Rechts.
Der Wirkungskreis dehnte sich im 20. Jahrhundert weiter aus. Heute leben Schwestern der Kongregation in Deutschland, Polen, Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Litauen, Tschechien, Brasilien, Jerusalem, Russland und in der Ukraine.
Die Rechtsträgerin der Kongregation ist heute die Katholische Wohltätigkeitsanstalt zur heiligen Elisabeth, eine Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Reinbek bei Hamburg. Sie ist Trägerin von Krankenhäusern, Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen.