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Geächteter

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Ein/e Geächtete/r, ("Outlaw") also eine Person, die im Zustand der Ferfehmung lebt, ist den meisten als typischer Charakter in einem Western bekannt. Der Geächtete im Western ist typischerweise ein Krimineller, der von einer Basis in der Wildnis aus operiert und in unregelmäßigen Abständen in Siedlungen einfällt. Diese Verallgemeinerung geht zum Großteil auf Präzedensfälle in der englischen Geschichte zurück, vor allem auf die Geschichten von Robin Hood oder galanten Wegelagerern. Aber die Ferfehmung war früher tatsächlich ein offizieller Rechtsbegriff und eine der schlimmsten Bestrafungen, die über jemanden verhängt werden konnten.

In der Rechtssprechung dieser Zeit war ein Geächteter eine Person, die die Gesetze des Königreiches gebrochen hatte, etwa durch das Missachten einer Ladung vor Gericht oder auch die Flucht, statt um Gnade zu bitten, wenn sie für ein Verbrechen verantwortlich gemacht wurde. Im frühen Recht des angelsächsischen England wurden Personen auch wegen Totschlags geächtet, wenn Sie die daraufhin verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnten.

Geächtet zu werden bedeutete, eine Form des "bürgerlichen Todes". Der Geächtete wurde komplett aus der zivilen Gesellschaft ausgeschlossen. Es war niemandem erlaubt, ihm Essen zu geben, Zuflucht zu gewähren oder ihm irgendeine andere Form der Unterstützung zukommen zu lassen. Tat es doch jemand, machte er sich des/der couthutlaugh (?) schuldig und lief Gefahr, selber verstoßen zu werden. Eine Person, die einen Geächteten traf, hatte das Recht und wurde sogar ermutigt, ihn zu töten; sie machten sich dadurch nicht des Mordes schuldig. Da der Geächtete nicht mehr zur zivilen Gesellschaft gehörte, war diese von sämtlichen Pflichten dem Geächteten gegenüber befret. Geächtete hatten keine Rechte und konnten nicht vor Gericht klagen, wohingegen sie selber sehr wohl vor Gericht gestellt werden konnten.

Im Kontext des Strafrechts verschwand die Ferfehmung nicht so sehr wegen Rechtsänderungen sondern wegen der größeren Bevölkerungsdichte, die es für gesuchte Flüchtlinge sehr viel schwerer machte, unerkannt zu bleiben. Ein weiterer Grund war die allgemeine Einführung der Abschiebung.

Im Zivilrecht wurde die Verfehmung durch Reformen überflüssig, nach denen die Angeklagten nicht länger gezwungen wurden, vor Gericht um Gnade zu flehen. Trotzdem bestand noch bis 1879 die Möglichkeit, laut englischer Rechtssprechung wegen Missachtung des Zivilrechts als Geächteter verurteilt zu werden.