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Diskussion:Doppeltproportionales Zuteilungsverfahren

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Mai 2007 um 12:27 Uhr durch Rrblah (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Rrblah

So kann eine Partei innerhalb eines Wahlkreises einen Sitz gewinnen, obschon eine andere Partei eigentlich mehr Stimmen gemacht hat. Dies wird allerdings über das ganze Wahlgebiet hinweg gesehen wieder ausgeglichen.

Der letzte Satz ist eine reine Behauptung. Die Anzahl Sitze bleibt. Die gewonnen Sitze der EDU und der AL gingen auf Kosten der grossen Parteien.

Nein, das ist nicht reine Behauptung, das ist eine mathematisch leicht überprüfbare Tatsache. Über das ganze Gebiet hinweg gesehen, entspricht die Sitzverteilung der tatsächlichen Stimmverteilung (von der 4%-Hürde mal abgesehen, die kleine Gruppierungen am Einzug ins Parlament hindert), in einem einzelnen Wahlkreis dagegen muss das nicht der Fall sein. Rrblah 18:43, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die grossen Parteien verlieren einen Teil der zu Recht oder zu Unrecht nach Nicht-Pukelsheim gemachten Stimmen der vorhergehenden Wahlen. Die Sicht liegt auf den grossen Parteien und nicht auf den grossen und den kleinen Parteien.

Das ist richtig, aber das ist ein gewollter Effekt. Grund dafür ist, dass nach dem alten Wahlsystem die Stimmen der kleinen Parteien in vielen Wahlkreisen gewichtslos waren, weil sie nicht zum Erreichen eines Sitzes ausgereicht haben. Neu werden zuerst die Stimmen auf dem ganzen Kantonsgebiet zusammengezählt und auf dieser Grundlage die Sitze verteilt, so gehen die Stimmen für die kleinen Parteien nicht mehr verloren. Dieses Verfahren hat zudem den Effekt, dass Leute, die beispielsweise früher die SP gewählt haben, weil sie gewusst haben, dass die Grünen in ihrem Wahlkreis ohnehin keinen Sitz erreichen, neu die Grünen wählen können, weil sie wissen, dass die Grünen in ihrem Bezirk wohl keinen Sitz machen, ihre Stimme aber auf Kantonsebene dazu beitragen kann, dass die Grünen in einem anderen Bezirk einen Sitz machen.
Das Pukelsheim-Verfahren führt dazu, dass eine Partei, die ca. 30% der Stimmen macht, auch ca. 30% der Sitze erhält. In diesem Sinn findet ein Ausgleich statt. Da zunächst die Sitze auf die Parteien und erst dann auf die Bezirke verteilt werden, kann es nun aber sein, dass die Proportionalität in einem Wahlbezirk nicht eingehalten wird. Auf das ganze Kantonsgebiet gesehen, wird sie das aber. Für die grossen Parteien ist das nun natürlich bitter, da sie bisher immer davon profitiert haben, dass die Stimmen der kleinen Parteien gewichtslos bleiben, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Rrblah 17:31, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

was spricht für die 4% Hürde: weshalb nicht 3% oder 5%?

Es gilt eine Hürde von 5%, was aber wie jede andere Zahl willkürlich ist. --GeoFox 00:10, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Gibt es eigentlich noch Listenverbindungen mit Pukelsheim? Was ist ein biproportionale Sitzzuteilung?

Nein, Listenverbindungen gibt es nicht mehr. Biproportional heisst, dass einerseits die Sitze proportional aufgrund des Wahlergebnisses im ganzen Kanton aufgeteilt werden (d.h. eine Partei mit 20% Wähleranteil kriegt ca. 20% der Sitze) und andererseits die Gesamtzahl der Sitze proportional zu den Anzahl Wahlberechtigten in einem Wahlkreis auf die Wahlkreise aufgeteilt werden. Rrblah 12:27, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten