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Diskussion:Friedrich Ludwig Weidig

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Heribert

Die jüngste Textergänzung scheint eine Urheberrechtsverletzung zu sein. Ein Schulbuch wird als Quelle genannt. Der Absatz enthält aber interessante Informationen zur Beisetzung Weidigs, die im Artikel nicht fehlen sollten. -- Heribert 13:58, 20. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Weidig, mit dem ich weitläufig verwandt bin, ist nach Schiller (Don Carlos) m.W. der erste Deutsche, der das Rechtsstaatsgebot artikuliert hat. Nach diesem Gebot darf der Staat stets nur rechtgemäß handeln (Art. 20 GG), insbesondere darf er nicht gesetzliche und verfassungsrechtliche Regeln aufstellen und sich dann selbst nicht an diese halten. Weidig sagte zu seinem Richter Georgi, der ihn mit dem Ochsenziehmer hat schlagen lassen, bis Weidig starb: "Da sie die Verfassung beschworen haben und mich jetzt gegen den klaren Inhalt derselben rechtswidrig verhören, muß ich Ihr ganzes Verfahren als Verbrechen erklären."

Dieser Satz ist heute so aktuell wie nie. Der Tof durch die Folter, den es heute immer noch und verstärkt wieder gibt, ist der Rückschritt in den Status quo ante, in den Status vor der Deklaration der Menschenrechte.

Weidig wurde übrigens verteidigt von seinem Schwager Thoedor Reh, dem späteren letzten Präsideten der Nationalversammlung. In seiner glühenden Antrittsrede als junger Abgeordneter hatte dieser "die Freiheit auf dem Boden des Gesetzes" gefordert, die uralte These von Sokrates.


Helmut Dieter Hennings

Beim Lob auf den letzten Präsidenten der Nationalversammlung wäre ich etwas zurückhaltender. Die politische Rolle von Theodor Reh im Umfeld des Vormärz in der Wetterau war und ist bis heute sehr zwielichtig geblieben. Reh wird von Historikern z.T. als ein intriganter Karrierist angesehen, Siehe hierzu Heinrich Christian Flick.