Ritterorden
Ritterorden sind zunächst aus den Kreuzzügen hervorgegangene Ordensgemeinschaften, die ursprünglich zum Schutz, Geleit und Pflege der Pilger ins Heilige Land gegründet wurden.
Bernhard von Clairvaux bezeichnete sie als "Ritter neuen Typs", da sie die Kampfkraft des dekadenten Ritterstandes mit der Disziplin und der Enthaltsamkeit der Mönchsorden verbanden.
Während die einzelnen Mitglieder der Armut verpflichtet blieben, wurden die Orden durch Erbschaften, Schenkungen und Eroberung mit zu den reichsten Organisationen ihrer Zeit.
Diese ursprünglichen Ritterorden waren:
- Templerorden (Arme Ritter Christi und des Tempels von Salomon zu Jerusalem), gegründet 1118 oder 1119, aufgelöst 1312
- Malteserorden (Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) gegründet etwa 1070 als Spitalbruderschaft, als Ritterorden etwa seit 1120 tätig
- Johanniterorden, protestantische Abspaltung des Malteserordens
- Deutscher Orden (Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem), gegründet 1190 als Krankenpflegeorden, ab 1198 geistlicher Ritterorden
Insbesondere in der frühen Neuzeit kam es zu vielen weiteren Gründungen von Ritterorden, welche aber mit den ursprünglichen Ritterorden nicht viel gemeinsam hatten; ihnen lag mehr eine nostalgische Verehrung eines idealisierten Ritterbildes zugrunde.
Heute gibt es katholische, evangelische (Bruderschaften) und ökumenische Ritterorden.
Wichtige Orden:
- Deutscher Kreuzorden (ökumenisch)
katholische Ritterorden:
- Deutscher Orden
- Malteser
- Sankt Georg Ritterorden
- Orden vom Heiligen Grab
- Schwertbrüder-Orden (Livland)
- Tempelritter
- Lazarus Orden
evangelische Ritterorden*
Die einzigen heute noch bestehenden, päpstlich anerkannten katholischen geistlichen Ritterorden sind
- der souveräne Malteserritterorden
- der Deutsche Orden
- der Ritterorden vom Heiligen Grab
Alle weiteren Ritterorden, die man heute findet, sind mehr oder weniger Laienorden, auch wenn zum Beispiel Priester Mitglieder dieser Orden sind. Monsignore Leonardo Sandri hat den Standpunkt des Vatikans zu solchen Gemeinschaften recht deutlich gemacht:
- "Eine derartige Anerkennung ersetzt auch nicht die Tatsache, dass sich einige dieser Gruppen der Anerkennung oder gar Gründung seitens kirchlicher Autotitäten unterhalb des Heiligen Stuhles, sei es etwa diözesanrechtlicher Art im Rahmen des kanonischen Vereinsrechtes oder auf der Ebene von Teilkirchenverbänden des lateinischen oder nichtlateinischer katholischer Riten glauben rühmen zu können. Die Tradition der rechtlichen Konfiguration von Ritterorden oder Souveränen Orden etc. lebt nur in den anerkannten Formen fort und kann keinerlei rechtmäßige Wiederbelegung für sich beanspruchen."