Private Krankenversicherung
Zulassungsvoraussetzungen
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.
Beiträge
Die PKV erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) risikoäquivalente Versicherungsprämien. Das bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Die Prämie beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Alterungsrückstellungen werden dafür verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung. Entsprechend des versicherungsmathematischen Grundsatzes des risikogerechten Beitrages muß im Gegensatz zur GKV in der PKV jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung.
Abrechnungswesen
Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt. Die Behandlungskosten eines Arztbesuches, genauso wie Kosten für Medikamente, müssen vom Versicherungsnehmer in der Regel vorgestreckt werden. Nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, werden die Kosten erstattet. Bei Krankenhausaufenthalten wird die Klinik in der Regel die Kosten direkt mit der PKV abrechnen.
Vertragsgestaltung
Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Leistungspakete (z.B. Zahnersatz oder Heilpraktiker) individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Wer sich in Deutschland einmal privat vollversichert hat, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird.
Leistungen
Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Z.B.:
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- Freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten und der [Praxisgebühr]]
Darüber hinaus muss man sagen, dass privat Versicherte i. d. R. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen.
Außerdem gelten bei Privatpatienten nicht die immer strenger werdenden Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung.
Links
Stiftung Warentest zur Privaten Krankenversicherung
Siehe auch: Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Krankenkasse, Bürgerversicherung, Gesundheitssystem