Zum Inhalt springen

Offene Handelsgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Mai 2003 um 14:11 Uhr durch 217.233.37.138 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Deutschland

Handelsgesellschaft gemäss dem Handelsgesetzbuch(HGB). Die Abkürzung der Offenen Handelsgesellschaft ist OHG oder oHG. Gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), müssen die Namen der Gesellschafter nicht im Firmennamen vertreten sein. Der Firmenname kann weitgehend frei gewählt werden. Die OHG muss einen Eintrag im Handelregister haben.

Die Gesellschafter haften unbeschränkt, also auch mit ihrem persönlichen Besitz. Die Gesellschafter werden als Kaufleute angesehen. Wenn keine besonderen, vertraglich festgelegten Regelungen getroffen worden sind, besitzt jeder Gesellschafter Einzelgeschäftsführungsbefugnis.