Offene Handelsgesellschaft
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Deutschland
Handelsgesellschaft gemäss dem Handelsgesetzbuch(HGB). Die Abkürzung der Offenen Handelsgesellschaft ist OHG oder oHG. Gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), müssen die Namen der Gesellschafter nicht im Firmennamen vertreten sein. Der Firmenname kann weitgehend frei gewählt werden. Die OHG muss einen Eintrag im Handelregister haben.
Die Gesellschafter haften unbeschränkt, also auch mit ihrem persönlichen Besitz. Die Gesellschafter werden als Kaufleute angesehen. Wenn keine besonderen, vertraglich festgelegten Regelungen getroffen worden sind, besitzt jeder Gesellschafter Einzelgeschäftsführungsbefugnis.