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Hofdame

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Die Würde einer Hofdame (seltener auch Ehren- oder Palastdame genannt) wurde den zu einem Hofstaat gehörenden adeligen Damen auf Grund ihres Standes verliehen.

In Europa waren die Hofdamen keine Hofbeamten (im Gegensatz etwa zur Zofe) und verrichteten bloße Ehrendienste, bzw. fungierten als Gesellschafterinnen. Solche Hofämter wurden nur von hoffähigen Adligen bekleidet (Kourfähigkeit).

Als männliches Äquivalent zur Hofdame kann der Ritter - und später der Kammerherr - angesehen werden.

"Ermahnung der Hofdamen", Gu Kaizhi um 370

Beide Stände traten vermutlich schon mit den ersten ausgeprägten Fürsten- und Königshöfen in Erscheinung. Die ersten schriftlichen Überlieferungen zu diesem gesellschaftlichen Stand sind über 3000 Jahre alt, z.B. in Ägypten (siehe Nofretete) oder im Chinesischen und im Perserreich.

Unter den Personen auf den Fürstenhöfen waren von jeher auch künstlerisch begabte Persönlichkeiten zu finden. Gut dokumentiert ist das Wirken der Minnesänger, doch auch manche Werke von Hofdamen zählen zur Weltliteratur. Ein fernöstliches Beispiel dazu ist der altjapanische Liebesroman Genji-Monogatari (die Geschichte vom Prinzen Genji), verfasst von Murasaki Shikibu, der Hofdame der Kaiserin um das Jahr 1000.

Beispiele bekannter Hofdamen