Schwäbische Kehrwoche
Die schwäbische Kehrwoche beruht auf einer Vielzahl von Erlassen, die seit Ende des 15. Jahrhunderts im evangelischen Württemberg heraus gekommen sind, um die Menschen zu Ordnung und Sauberkeit im häuslichen Umfeld anzuhalten.
So stand im Stuttgarter Stadtrecht von 1492:
- "Damit die Stadt rein erhalten wird, soll jeder seinen Mist alle Wochen hinausführen, (...) jeder seinen Winkel alle vierzehn Tage, doch nur bei Nacht, sauber ausräumen lassen und an der Straße nie einen anlegen. Wer kein eigenes Sprechhaus (WC) hat, muss den Unrath jede Nacht an den Bach tragen".
In der Folge gab es diverse "Gassensäuberungs-Ordnungen", die die Frequenz der erforderlichen Reinigung und die Art der Durchführung genauer regelten.
Gewöhnlich ist in Schwaben noch heute im Mietvertrag geregelt, welche Partei wann den Gehsteig zu fegen, den Winterdienst zu übernehmen und das Treppenhaus zu putzen hat. Noch heute gibt es in Miethäusern ein Schild mit der Fettdruckaufschrift Kehrwoche, das an der Wohnungstür des jeweils für die Kehrwoche zuständigen Mieters aufzuhängen ist. Hierdurch hat der Hausverwalter jederzeit den Überblick, wen er bei Mängeln in der Reinigung anprechen muß.
Da man den Bewohnern von Elsass-Lothringen in der Zeit als Reichsland zwischen 1871 und 1918 versuchte, die schwäbische Kehrwoche näherzubringen, werden im Elsass deutsche oder vermeintlich deutsche Eigenarten scherzhaft oder abwertend als "Schwabenzeug" bezeichnet.