Zollamtlich überwachter Versandschein
Ein Versandschein ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Man unterscheidet folgende Versandscheine:
- T1 - für Zollgut im gemeinschaftlichen Versandverfahren
- T2 - für Freigut (bei Beförderung durch ein nicht EU-Land.
- T- - für Zollgut und Freigut die mit einem LKW transportiert werden.
- T2F -
- T2L - für den Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren.
- T2LF -
seit dem 01.04.2005 wurden wegen des Kooperationsauschuss mit San Marino weitere Kürzel eingeführt
- T2SM -
- T2LSM -
Ein T1 wird zur Beförderung von Zollgut innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS) oder auch handschriftlich eröffnet werden. Bei der elektronischen Eröffnung wird dem Versandschein eine MRN-Nr. zugeordnet. Bei der handschriftlichen Eröffnung wird beim zuständigen Zollamt eine VAB eröffnet. (Das Handschriftliche Verfahren wird heutzutage als Notfallverfahren verwendet.)
Angaben
Im Versandschein müssen folgende Daten angegeben werden: (oben angefangen)
- Versender / Emfpänger
- Gesamtanzahl von Positionen
- Gesamtanzahl von Packstücken (Kolli)
- Versendeland / Bestimmungsland
- Kennzeichen des Beföderungsmittel / ggfls auch Auflieger oder Anhänger und Zulassungsland
- AWB-Nr., Stückzahl, Gewicht,
- Gesamtgewicht (Rohmasse)
- Nummer des Hauptverpflichteten
- Abgangs- /Bestimmungszollstelle
- Anzahl der Verschlüsse (Tyden Seal - Zollplombe) (wenn nicht durch Nämlichkeitssicherung z.B. Handelsrechnung, Packliste o.ä, gesichert wird.
- letzter Tag der Frist
Desweitern muß bei der Durchfahrt durch ein Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) ein Grenzübergang eingetragen werden. Bei Sicherung mit Rechung muß die Rechnung als Vorgelegte Unterlage eingetragen. Auf dieser Rechnung muß die korrekte Warenbezeichnung eingetragen sein. Diese Verfahren kann bei Sammel-LKW´s angewendet werden die an Zollstellen Zollgut laden.