Angestellter
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Historisch gesehen wurde zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Heute spricht man besser von Arbeitnehmern. Ein Unterscheidungsmerkmal zwischen Angestellten und Arbeitern ist das Rentenversicherungsverhältnis. Angestellte sind typischerweise bei der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt), rentenversichert. Ein Angestellter ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Arbeitnehmer. §2 Abs. II ArbZG, §5 Abs. I ArbGG, §5 Abs I BetrVG Diese Definition findet man auch noch in weiteren Gesetzen. Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag des Angestellten definiert.