Diskussion:Ruhegehalt
Anfrage
Hallo,
ich habe mal eine Frage, vielleicht kann mirn jemand weiterhelfen, ein Bekannter von mir bezieht Pension und soll sich noch einen Job suchen, damit er seiner getrennt lebenden Frau (lebt in Scheidung) den gleichen Lebensstandard bieten kann. Ist das so richtig?
mfg s. Herrscher
shetland610@superkabel.de
rente und pension?
hallo, leider kann ich keinen aufschlussreichen artikel diesbezüglich finden. erhalte ich zu meiner pension später auch noch meine rente, die ich mir vor meiner zeit als beamtin erarbeitet habe, ausgezahlt? vielen dank im voraus
Sabine Lenz
sabine.lenz@yahoo.de
Hallo, das regelt § 55 des Beaamtenversorgungsgesetzes (Zusammentreffen von Rente und Versorgungsbezügen - Pension gibt es nach dem BeamtVG n i c h t - . Erkundige dich bitte wegen der rechtlichen Bestimmung bei deiner zuständigen Pensionsfestsetzungsstelle. Frdl Gruß --beartd 22:00, 17. Apr. 2007 (CEST)--80.64.176.29 21:57, 17. Apr. 2007 (CEST)
Pensionsfestsetzungsbehörde
Was jemand, was eine "Pensionsfestsetzungsbehörde" ist. Wenn ja, könnte es kurz erklärt werden, falls passend auch in dem Artikel? Berlinschneid 14:28, 21. Nov. 2006 (CET)
- Pensionsfestsetzungsbehörde (kann sich intern auch Abteilung oder Referat nennen) ist in der Regel entweder eine einer Oberfinaindirektion (OFD) oder einem Innenministerium (MI) oder Finanzmisterium (MF) nachgeordnete Behörde (in Sachsen-Anhalt die OFD Magdeburg -dem MF unterstellt-; in Berlin das Landesverwaltungsamt Berlin -nachgeordnet der Senatsverwaltung für Inneres-; in Niedersachsen: Landesverwaltungsamt Hannover -dem MI Nds- unterstellt), die nach Versetzung des Beamten in den Ruhestand durch das zuständige Pwersonalreferat oder -dezernat in der Regel bei der Behörde, in der der Beamte aktiv tätig war, die Versorgungsbzüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund seiner Personalakte prüft und feststellt. Sie erlässt hierzu einen Bescheid (Verwaltungsakt), gegen den der Ruhestandsbeamte Widerspruch erheben kann, wenn er nicht damit einverstanden ist. Welche Behörde jeweils für was zuständig ist, wird durch Gesatz und danach ausführend durch Organisationserlass der jeweiligen Landesregierung beschlossen. Frdl Gruß --beartd 22:00, 17. Apr. 2007 (CEST)
von der Artikelseite
Kommentar von IP:84.171.152.228 hierher verschoben, da hier an richtiger Stelle: "Dieser Artikel hat in seiner aktuellen Form sehr tendenziellen Stil mit vielen Rechtschreibungs - und inhaltlichen Fehlern. Bitte überarbeiten! " (kopiert von --Wangen 23:33, 18. Apr. 2007 (CEST))
Lemma
Pension (Altersversorgung) Hallo Wangen,
habe mich jetzt durch o.g. Artikel durchgearbeitet. Da es eine Pension im Beamtenrecht bzw. im Beamtenversorgunggesetz per definitionem nicht gibt, sollte man die Überschrift des Artikels ändern. Ich komme da nicht 'ran. Entweder 'Altersversorgung' oder besser noch, da ja die Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten "munter" (ist an und für sich gar nicht möglich) mit der Altersrente verglichen wird -> Altersversorgung (Versorgungsbezüge des Ruhestandsbeamten und Altersrente des Rentners). Eigentlich müsste ja noch die Zusatzrente rein ... nee, lieber nicht. Vielen Dank und frdl. Gruß --beartd 22:29, 17. Apr. 2007 (CEST)
- Hallo beartd,
- wenn ich richtig gelesen habe, gibt es den Begriff Pension in Östrreich wohl auch im Gesetz. Im Duden finde ich unter Pension auch den in D gebräuchlichen Begriff "Ruhegehalt".
- Für mich ist der Begriff Pension damit nicht einfach nach Altersversorgung zu verschieben, da zum einen die Leute danach nicht suchen, vor allem aber dann die Österreicher am falschen Ort wären.
- Ich bin bei meinen Überlegungen auf das Lemma Ruhegehalt gestoßen. Schaust du da vielleicht mal rein? Das wäre doch eigentlich das Gleiche? Grüße --Wangen 18:56, 18. Apr. 2007 (CEST)
- Habe übrigens in beiden Artikeln den Relevanzbaustein gesetzt. --Wangen 19:06, 18. Apr. 2007 (CEST)
- Hallo Wangen,
- wegen der Bezeichnung in Österreich würde ich dem zustimmen. Wie wär's mit Ruhegehalt/Pension ? Ganz wohl ist mir dabei nicht, denn wenn der Duden einen im Volksmund gebräuchlichen Begriff dies so definiert, ist das für mich als Jurist nicht ausschlaggebend, sondern nur der terminus im Gesetz. Frdl. Gruß --beartd 01:33, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Da haben wir einen Zielkonflikt: Einerseits sollte das Ganze in der richtigen Terminologie sein, andererseits sollte man die Infos auch finden können. Werde mir mal in Ruhe überlegen, ob man da was mit Redirekts machen kann. Vielleicht sollte man diese Diskussion auch auf der Diskussionsseite der Artikel führen. In arbeitsamer Eile --Wangen 13:29, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Das habe ich nicht ahnen können. Troztdem danke, nicht mehr in arbeitsamer Eile, da jetzt inaktiver Beamter (Versorgungsempfänger), ist nicht wirklich das Wahre. Frdl. Gruß --beartd 19:34, 19. Apr. 2007 (CEST)
Ich kopiere das einfach mal von meiner disk hierher. --Wangen 09:08, 20. Apr. 2007 (CEST)
Mein Meinung dazu: Pension ist ja nun die gängige Bezeichnung für diese Bezüge, außerhalb deutschlands ist es so legaldefiniert. Wenn man nun den artikel nicht splitten will, dann sollte man die Problematik der Begrifflichkeit einfach unter einem eigenen Abschnitt besprechen, wenn es den Umfang der Einleitung (die ja derzeit ganz fehlt) nicht sprengt dann dort. Doppelte artikel/synonyme werden hier möglichst eingebaut und die lemmata auf diesen artikel verwiesen (z.b. ruhegehalt, vllt. gibts da noch mehr kandidaten). Man beachte auch das Lemma Versorgungsbezüge.
An Beartd: Inaktiver Beamter, dafür aktiver Wikipedianer! Hier findest du noch genug sinnvolles zu tun ;) MfG --D.W. 22:01, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Danke, D.W. :)
- Hinsichtlich des Artikels bin ich zum einen der Meinung, dass ein Lexikon nicht die Begriffe, die gerade im Volksmund gängig als die auschlaggebenden führen, sondern die rechtlich korrekte Bezeichnungen darstellen sollte. Wenn man die Versorgungsbezüge der Ruhstandsbeamten darstellen will, ist das eine Seite, die Altersrente der Rentner die andere.
Insowweit trete ich der Auffassung bei, den Artikel zu splitten. Die beiden Versorgungssystem sind ohnehin nicht miteinander vergleichbar.
- Ein Lexikon sollte sich auch nicht - wie bereits geschehen - in die 'Schusslinie' von sich streitenden Wirtschaftswissenschaftlern begeben, denn der zitierte Raffelbüschen ist ohnehin bereits duch Zeitablauf überholt. Das kann in einem Jahr schon wieder ganz anders aussehen. In der Subsumtion bedeutet dies, dass man nicht unbedingt eine Lexikon dem "Jahrmarkt der Politiker" und damit verbunden den spekulierenden 'Wirtschaftsweisen' zugänglich machen sollte.
- Als Letztes: Fast der ganze Artikel ist von den deutschen termini besetzt, weil er sich zu mindestens 90% in Deutschland abspielt und die deutschen Versorgungssysteme beinhaltet ... Die termini hinsichtlich der Schweiz und Österreich sind wohl richtig legadefiniert, warum dann nicht auch die, die Deutschland betreffen?
- Frdl. Gruß --beartd 03:24, 24. Apr. 2007 (CEST)
Nachhaltige Finanzierung der Versorgung
Ich habe mir erlaubt den Stand vor 1 Woche herzustellen, und würde gerne Änderungen mit euch diskutieren. Freue mich auf Beiträge.
Terminus Pension/Versorgung... angepasst. --bigiwiki
Benutzer:80.64.176.29 meinte u.a. "Diese Einzelmeinung eines Fianzwissenschaftlers dürfte mittlerweile durch den seit 2006 mehr und mehr anwachsenden konjunkturellen Aufschwung überholt sein."
- Hallo 80.64.176.29
- Kannst du das belegen? Bitte nutze die Diskussionsseite.
Überarbeiten 26.4.2007
Der Artikel war sehr tendenziell und ist im letzten Monat auch noch emotional befrachtet worden, teilweise unlexikalische Beschreibung und persönliche Kommentare (@Beartd) - Zweifel an Quellen sollten nicht im Artikel geäußert werden, hierzu bieten sich die Diskussionsseiten an. Behauptungen ohne Quellenangaben haben ebenfalls in einem Lexikon nichts zu suchen. Ich habe mal den Rotstift angesetzt bei "unmöglichen" Einträgen. Der Artikel sollte mit dem "Ruhegehalt" vereinigt werden, hier sind wenigsten mal einführend andere Begriffe gelistet. Der Vergleich zwischen Pension und Rente in D ist durchaus ein interessanter Aspekt, der auch von der Politik immer wieder gefordert wird.--karsten 12:29, 26. Apr. 2007 (CEST)
- Eckmannvergleich:
- Battis/Kersten weisen in ihrem Rechtsgutachten zur Versorgungsreform 2001 darauf hin, „daß die Beamten auch während der letzten 120 Jahre durch ein im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst und erst Recht zur freien Wirtschaft niedrigeres Einkommen immer schon einen ‚versteckten Beitrag’ zu ihrer Versorgung geleistet haben, was die öffentliche und publizierte Meinung leider kaum wahrzunehmen bereit ist. Dementsprechend bröckelt die Front der Kritiker einer Versorgungsbeitragspflicht schnell, wenn eine entsprechende Erhöhung der Bruttobesoldung der Beamten vorgeschlagen wird, von der dann ‚offen’ Beiträge zur Altersversorgung abgezogen werden.“ Ein in der Tarifgestaltung „versteckter“ Beitrag ist allerdings nur im wirtschaftlichen Sinne ein „Beitrag“. Demgegenüber setzt ein Beitrag im rechtlichen Sinne voraus, dass er aus dem Vermögen/Einkommen des Beamten abfließt, er ihm also zuvor zugeflossen ist. Ein solcher „offener“ Beitrag im rechtlichen Sinne kann jedoch bei Beamten / Richtern nicht eingeführt werden, weil dies den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widerspräche. Auch die Versorgungsrücklage wird nicht durch echte Beiträge, sondern nur durch die Tarifgestaltung der Besoldung gedeckt (geringere Bezüge).
Diese Untersuchung hat Waffelbüschen nicht in seine "Berechnungen" einbezogen.
- Das ist reine Feststellung und frei von jeglicher Emotion; i.ü. ist es m.E. nicht logisch, wenn man eine verfassungs- bzw. beamtenrechtliche Frage (Versorgung der Beamten) mit finanzwissenschaftlichen bzw. rentenrechtlichen Vorträgen vergleichen will. Dies führt zu dem berühmten Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
- Das kann ich nach 40jähr. Tätigkeit im öff. Dienst mit Sicherheit wohl, u.a. auch als Personaldezernent, so feststellen.
- mfg --beartd 00:16, 27. Apr. 2007 (CEST)= Benutzer:80.64.176.29 (hatte mich leider vergessen, anzumelden, sorry!)