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Besondere Leistungsfeststellung

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Die Besondere Leistungsfeststellung zur Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung (kurz Besondere Leistungsfeststellung oder BLF) ist eine an Gymnasien in Thüringen und Sachsen am Ende der 10. Klasse durchgeführte Prüfung.

Die BLF wurde als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt eingeführt, da der Schüler Robert Steinhäuser keinen Abschluss besaß, was als eine Ursache für seine Tat gesehen wurde. Schüler der Thüringer Gymnasien konnten im Jahr 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der Klasse 10 an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung für alle Thüringer Schüler Pflicht.

In Thüringen sind die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik). Das Ergebnis der BLF macht 50% der Jahresfortgangsnote der entsprechenden Fächer aus. In Sachsen jedoch wird in Mathematik, Deutsch und Englisch geprüft. Das Ergebnis wird als doppelte Klassenarbeit gewertet. Dies wird oft kritisiert, da eigentlich Prüfungscharakter angestrebt werden sollte, die "Prüfungen" jedoch lediglich 90 Minuten umfassen.

Durch ein höheres Aufgabenniveau und strengere Bewertung als bei den Realschulprüfungen, und durch die Beschränkung nur in der ersten Fremdsprache eine Prüfung ablegen zu dürfen, geriet die obligatorische Prüfung des öfteren in die Kritik der Thüringer Medien.

Eine vergleichbare Prüfung ist die Zentrale Klassenarbeit, die vor Einführung des achtjährigen Gymnasiums von Schülern in Baden-Württemberg abgelegt werden musste.