Angestellter
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Historisch gesehen wurde zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Heute spricht man besser von Arbeitnehmern. Ein Angestellter ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Arbeitnehmer. §2 Abs. II ArbZG, §5 Abs. I ArbGG, §5 Abs I BetrVG Diese Definition findet man auch noch in weiteren Gesetzen. Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag des Angestellten definiert.