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Gustav Hartmann (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Gustav Hartmann (* 31. März 1835 in Vechelde; † 1891) war eine Romanist und Autor.

Gustav Hartmann war von 1860 bis 1864 Privatdozent in Göttingen, wurde 1864 als Professor des römischen Rechts nach Basel, 1872 nach Freiburg berufen und lehrte seit 1878 in Göttingen, von wo er 1885 einem Ruf nach Tübingen folgte.

Als Hauptschriften nennen wir:

  • Zur Lehre von den Erbverträgen und von den gemeinschaftlichen Testamenten (Braunschweig 1860);
  • Über den rechtlichen Begriff des Geldes und den Inhalt von Geldschul-

den (1868);

  • Über Begriff und Natur der Vermächtnisse im römischen Rechte (1872);
  • Die Obligation (Erlangen 1875);
  • Internationale Geldschulden (Freiburg .i.Br. 1882);
  • Juristischer Kasus (Jena 1884).
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890