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Grundverschlüsselung

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Grundverschlüsselung bezeichnet (nicht technisch, sondern funktional) die grundsätzliche Verschlüsselung, nicht einzelner Programme, sondern eines Übertragungsweges für Fernsehprogramme (Kabel, Satellit etc.).

Auf allgemeinzugänglichen Übertragungswegen verbreitete Bezahlfernseh-Programme sendet man verschlüsselt. So gehen sie nur an zahlende Kunden mit einer speziellen Dekoderkarte („Pay TV“). Bei Grundverschlüsselung werden nicht nur Bezahlfernseh-Programme, sondern der gesamte Übertragungsweg verschlüsselt. Bündel von Programmen oder sämtliche auf ihm verteilten Programme sind nur mithilfe einer (kostenpflichtigen) Dekoderkarte verfügbar. Auch die sich nicht aus Entgelten für ihre Entschlüsselung finanzieren, und die ggf. auf anderen Übertragungswegen entgeltfrei verfügbar sind („Free TV“). Auf demselben Übertragungsweg zusätzlich verteilte Bezahlfernseh-Programme sind zusätzlich verschlüsselt.

Grundverschlüsselung wird oft verwendet, um lizenzrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Kauft beispielsweise ein Fernsehsender die Lizenz zur Ausstrahlung einer Sendung nur für ein begrenztes Territorium, etwa das Land in dem der Sender liegt, würde er bei unverschlüsselter Ausstrahlung des Programmes über einen Satelliten, der auch angrenzende Territorien abdeckt, einen Lizenzverstoß begehen. Deshalb sendet beispielsweise der ORF sein Fernsehprogramm über Satellit nur verschlüsselt, gleichzeitig kann aber jede Person mit Wohnsitz in Österreich für einen geringen Betrag eine Dekoderkarte zum Empfang dieser Programme erhalten.

Die Grundverschlüsselung ist Gegenstand einer Kontroverse zwischen Kabelnetzbetreibern und Fernsehsendern sowie zwischen Privatsendern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. ProSiebenSat. 1 hat inzwischen von der Grundverschlüsselung Abstand genommen.