GKV-Modernisierungsgesetz
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Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) will die derzeitige (2003) deutsche Bundesregierung eine Gesundheitsreform durchführen. Ziel ist es die Beiträge zu den Gesetzlichen Krankenkassen auf ca. 13% des Bruttogehalts zu senken.
Kernpunkte des GMG
Im folgenden einige der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2003 für die verschiedenen Beteiligten am Gesundheitsystem.
Patienten
- Die Regelungen für die Zuzahlungen bei Arzneimitteln werden geändert. Statt bisher 4,00/4,50/5,00 ? muss zu jedem Arzneimittel 10% der Gesamtkosten, mindestens aber 5,00 und höchstens 10,00 ? zugezahlt werden. Die Zuzahlung geht wie bisher zu 100% an die Krankenkasse. Liegen die Kosten unter 5,00 ? wird nur der tatsächliche Betrag berechnet. Durch die Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung (s.u.) dürfte so ein Fall allerdings nie eintreten.
- Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicyclsäure oder Paracetamol werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet.
- Zuzahlungen beim Arztbesuch. Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10,00 ? Praxisgebühr pro Quartal, also maximal 40,00 ? pro Jahr, bezahlt werden. Bei Überweisungen, z.B. vom Haus- zum Facharzt entfällt diese Pauschale.
- Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus. Pro Tag müssen für maximal 28 Tage 10,00 ? bezahlt werden.
- Sterbe- und Entbindungsgeld werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Sehhilfen und Brillen werden ebenfall nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Die Kosten für eine Künstliche Befruchtung werden nur noch zu 50% von der Krankenkasse übernommen. Eine Sterilisation wird nicht mehr erstattet.
- Beim Zahnersatz wird ab 2005 eine private Pflichtversicherung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnersatz nicht mehr von der Krankenkasse erstattet.
Ärzte
- Es soll ein Hausarzt-System angeboten werden, das den Hausarzt als Lotse etabliert. Das heißt er ist die erste Anlaufstelle für den Patienten und leitet ihn zu den entsprechenden Fachärzten weiter. Fachärzte befürchten, dass sie durch diese Maßnahme Patienten verlieren und so das bestehende Fachärztenetz durch Praxisschließungen ausgedünnt wird.
- Es wird eine Fortbildungspflicht für Ärzte eingeführt, das heißt der Arzt muss in Zukunft spezielle Fortbildungen besuchen. Bei Nichtbesuch drohen ihm finanzielle Sanktionen, im schlimmsten Fall der Entzug seiner Zulassung.
- Es wird ein unabhängiges Institut geschaffen, das die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Therapie bestimmter Krankheiten bewertet.
- Die bestehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden teilweise zusammengelegt wodurch sich der Verwaltungsaufwand der KVen verringern soll.
Apotheken
- Es wird eine neue Arzneimittelpreisverordnung eingeführt, die die bisherigen gestaffelten Aufschläge auf Arzneimittel durch eine pauschale Gebühr ersetzt. In Zukunft erhält der Apotheker für die Abgabe jedes Arzneimittels 8,10 ? plus 3% auf den Großhandelspreis. Das bedeutet, dass billige Arzneimittel wie z.B. Paracetamol teuerer, teurere Arzneimittel aber etwas billiger werden.
- Einführung von Festbeträgen für me-too Arzneimittel. Damit sollen Scheininnovationen ohne Zusatznutzen für den Patienten weniger attraktiv gemacht werden.
- Aufhebung des Mehrbesitzverbots. Zur Zeit (September 2003) darf ein Apotheker nur eine Apotheke besitzen. Nicht-Apotheker dürfen aufgrund mangelnder Fachkompetenz (Pharmazie-Studium) keine Apotheke unterhalten. Ab 2004 soll ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen dürfen. Neben seiner Hauptapotheke also bis zu drei Zweigapotheken, die aber alle Anforderungen einer Vollapotheke (Labor, Rezeptur etc.) erfüllen müssen.
- Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel. Ab 2004 soll es erlaubt sein Versandapotheken zu unterhalten. Allerdings unterliegen diese den selben Auflagen wie die bisher am Markt vorhandenen Präsenz-Apotheken. Der Versand darf nur unter strengen Auflagen erfolgen, ob die gewünschte Kostenersparnis erzielt wird ist umstritten. Die deutschen Apotheker, allen voran die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht im Versandhandel den Tod von zahlreichen Apotheken, insbesondere im ländlichen Bereich, und damit verbunden Defizite in der flächendeckenden Verfügbarkeit von Medikamenten.Vor allem durch ausländische Mitbewerber droht die Gefahr, dass Fälschungen von Arzneimitteln auf den deutschen Markt kommen können.
- Die Preise im Bereich der rezeptfreien Arzneimittel (OTC-Bereich) sollen nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen und damit frei kalkulierbar sein. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung einen stärkeren Preiswettbewerb, ohne jedoch Nachteile wie einen ruinösen Preiskampf (v.a. im Kontext Apotheke - Online-Apotheke) zu berücksichtigen.
Krankenkassen
- Die Krankenkassen müssen ihre Verwaltung straffen und sollen nicht mehr als 10% pro Mitglied für ihre Verwaltungskosten ausgeben. Zahlen über Verwaltungskosten und Gehälter von Spitzenfunktionären der Kassen müssen veröffentlicht werden.