Diakon
Der Diakon bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat (auch das Diakonat). Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die anderen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie).
In der römisch-katholischen Kirche zählen Diakone zu den Klerikern und übernehmen gewisse Aufgaben eines Priesters. Sie dürfen das Evangelium verkünden, predigen, gewisse Sakramente spenden (z.B. feierlich taufen, bei der Eheschließung assistieren), andere jedoch nicht (z.B. Feier der Eucharistie, wohl aber Austeilung der Kommunion). Ein Diakon kann auch nicht die Krankensalbung spenden. Segensgebete sind hingegen möglich.
Der Diakonat ist innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) direkt dem Bischof zugeordnet. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den ständigen Diakonat als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt. Zuvor existierte er über Jahrhunderte nur als Durchgangsstation zum Priesteramt.
Bewerber für den Diakonat können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 25 Jahre). Bei verheirateten Männern, die sich zum Diakon weihen lassen, gilt das Zölibat nicht für die bestehende Ehe, allerdings im Falle des Todes der Frau. Die Weihe zum Diakon ist auch eine Voraussetzung für die Priesterweihe. In den deutschen Bistümern gab es am 31.12.2002 insgesamt 2.500 Diakone.
Der Begriff des Diakons findet sich auch in den evangelischen Kirchen. Wie in der katholischen Kirche hat ein Diakon auch Amtsträgerstatus.
Siehe auch: Diakonie
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