Schweizer Armee
Die Schweizer Armee (Offizielle Bezeichnungen dt: Schweizerische Armee; fr: Armée Suisse; it: Esercito Svizzero; rät: Armada Svizra; engl: Swiss Armed Forces) ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe.
Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie).
Auftrag der Schweizer Armee
Der Auftrag der Schweizer Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- 1. Raumsicherung und Verteidigung
- 2. Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung
- 3. Friedensförderung
Raumsicherung und Verteidigung ist der eigentliche Kernauftrag der Armee. Es geht dabei um die Behauptung des Territoriums der Schweiz. Dies soll sowohl durch die abschreckende Wirkung als auch durch die ständige Kampfbereitschaft für den Ernstfall geschehen.
Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Seit November 2002 ist diese Verwendung zum Hauptauftrag geworden. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem WEF, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.
Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zur Zeit nur eine einzige bewaffnete Einheit im Ausland; die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy.
Struktur der Armee
Die Schweizer Armee wird in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe aufgeteilt. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden oder Dienststellen verantwortlich.
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Armee XXI
Armee XXI ist ein grossangelegtes Reformprojekt der Schweizer Armee, mit dem der veränderten Sicherheitslage in Mitteleuropa Rechnung getragen werden soll.
Das daraus resultierende neue Militärgesetz wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen an einer Volksabstimmung angenommen. Es sieht eine Verkleinerung der Mannschaftsstärke und vermehrte Kooperation mit ausländischen Partnern vor.
Mit der Reform Armee XXI wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von neu 21 Wochen Dauer ausgebildet. Frauen steht neuerdings jede Einteilungsfunktion offen - auch in Kampftruppen. Weitere Änderungen ergeben sich in den Bereichen Dienstdauer, Funktionen und Grade und weitere Einzelheiten im Dienstreglement.
Mobilmachungen
Insgesamt fanden 3 Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft. Den Generalsrang gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiel ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der Deutschen Wehrmacht verwickelt. Ansonsten wurde sie terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräften konfrontiert.
Umstrittenheit der Schweizer Armee
Da die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz ziemlich klein ist, wird immer wieder in Frage gestellt ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht.
Insbesondere eine Organisation, die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), welche das Ziel verfolgt die Armee abzuschaffen, fällt immer wieder mit Vorstössen auf. Auf GSoA-Initiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zwei mal über die Abschaffung ihrer Armee abstimmen. Zum erstenmal 1989 stimmten 35.6% der Stimmenden für die Abschaffung. Das Ergebnis einer zweiten Abstimmung 1999 war mit 23.2 % Ja-Stimmen weit deutlicher als 10 Jahre zuvor.
Die GSoA ist auch mit weiteren antimilitaristischen Initiativen in Erscheinung getreten. Erwähnt sei hier der Versuch, den Kauf von F/A-18-Kampfflugzeugen zu verhindern. Innerhalb eines Monats sammelte sie 1992 eine halbe Million Unterschriften für eine Initiative gegen den Kauf der Flugzeuge. Das Stimmvolk verwarf die Initiative mit 57.1% Nein-Stimmen zu 42.9% Ja-Stimmen, und stimmte damit dem Kauf der Flugzeuge zu.
Weblinks
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Homepage HEER
- Offizielle Webseite der Schweizer Luftwaffe
- Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
Siehe auch: Dienstgrade in der Schweizer Armee