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Wesentlichkeitstheorie

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Die Wesentlichkeitstheorie hat sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt und besagt, dass wesentliche Entscheidungen durch das Parlament getroffen werden müssen.

Dadurch wird versucht, einen Ausgleich zwischen dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip zu schaffen: Das Demokratieprinzip spricht für einen Totalvorbehalt, also dafür, dass sämtliche Entscheidungen durch das Parlament als vom Bürger legitimierte Einrichtung zu treffen sind. Dem widerspricht jedoch der Gedanke der Gewaltenteilung, der besagt, dass laufende politische Entscheidungen Aufgabe der Exekutive sind. Der Ausgleich wird dadurch geschaffen, dass wesentliche Handlungen zumindest einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.

Zu den wesentlichen Fragen gehören zunächst sämtliche Eingriffe in die Freiheitsrechte des Grundgesetzes. Darüber hinaus sind auch alle grundrechtsrelevanten Handlungen, die einem Grundrechtseingriff gleichwertig erscheinen, wesentlich (z. B. der Ausgleich zwischen sich überschneidenen Grundrechten sowie die Regelung von grundrechtlichen Teilhaberechten und Schutzpflichten). Schließlich gehören dazu auch alle "sonst wesentlichen" Fragen, die wegen ihrer Bedeutung für das Volk durch das Parlament entschieden werden müssen. Dazu gehören z. B. die Subventionierung von Presseunternehmen, die Beleihung sowie Präklusionsregeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer gesetzlichen Grundlage bedarf auch der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Verwaltung. Für Verordnungen des Bundes stellt Art. 80 GG besondere Anforderungen, die sich ähnlich auch in den Landesverfassungen finden.