Zum Inhalt springen

Investiturstreit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. September 2003 um 07:42 Uhr durch Robodoc (Diskussion | Beiträge) (Verweis). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Investiturstreit wird der im 11./12. Jahrhundert ausgetragene Kampf zwischen der päpstlichen und weltlichen Macht um die Ernennung von Bischöfen und Äbten bezeichnet.

In Deutschland, England und Frankreich wurden die Bischöfe in der Regel vom König ernannt und in ihr Amt eingesetzt (Investitur), da mit den Bistümern meist auch weltliche Lehen verbunden waren.

Nach der Reform des Papsttums 1059 strebten die Päpste eine stärkere Stellung gegenüber den weltlichen Herrschern an und beanspruchten das Investiturrecht und das Recht der Wahl des Bischofs für sich. Unter Papst Gregor VII. eskalierte nach 1075 der Investiturstreit.

Die kirchliche Reformbewegung bekämpfte ursprünglich nur die Simonie, die Vergabe von Kirchenämtern gegen Gelder. Radikale Strömungen verurteilten auch die Laieninvestitur, da sie der Auffassung waren, die Vergabe von kirchlichen Ämtern stünde nur der römisch-katholischen Kirche selbst zu. Ein Anhänger dieser radikaleren Strömung war Papst Gregor VII., der im Rahmen der Gregorianischen Reformen 1075 die Investitur durch Laien bei Exkommunikation verbot.

Besonders vom Verbot betroffen war der König des Heiligen Römischen Reiches, Heinrich IV., der als Lehnsherr des Bischofs von Mailand das vakanten Bistum neu vergab.

Papst Gregor ermahnte den deutschen König mit harschen Worten und drohte ihm mit dem Kirchenbann. Weite Teile des deutschen Episkopats sahen in Gregors Bestrebungen zur Eindämmung der Simonie Nachteile und unterstützen deshalb König Heinrich, der dem Papst nun den Gehorsam verweigerte. Daraufhin exkommunzierte Gregor den König und erklärte ihn für abgesetzt.

In den Folgejahren schwand aufgrund des ungeheuerlichen Vorgangs die Unterstützung für Heinrich IV. und 1077 kam es zum Gang nach Canossa, als der König im Büßergewand vor der Residenz Gregors, der Burg Canossa erschien. Gregor blieb angesichts des reuigen Sünders nur, Heinrich wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen aufzunehmen.

Erst mt der Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft des Bischofs durch Ivo von Chartres entspannte sich der Streit. 1104 verzichtete der König von Frankreich und 1107 der englische König auf das Investiturrecht. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde der Investiturstreit durch König Heinrich V. und Papst Calixtus II. endgültig beigelegt.