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Ahndung

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"Ahndung" als juristischen Fachbegriff gibt es nicht, der größte Teil des Artikels ist daher begriffsfindiges Geschwurbel. Was bliebe, wäre bestenfalls ein Wörterbucheintrag. -- PvQ Bewertung - Portal 11:29, 21. Apr. 2007 (CEST)


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Eine Ahndung ist eine Sanktion, die einem Verstoß von Reglements folgt.

Ahndnungen können zum Beispiel Strafen, erzieherische Maßnahmen, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Bußgelder sein.

Soziale Sanktion

Eine soziale Sanktion reicht von leichten Zeichen der Missbilligung (z.B. einem unerwiederten Händedruck) bis z.B. einem Ausschluss der beschuldigten Person aus einer Gemeinschaft oder Organisation.

Hoheitliches Handeln

Das Recht kennt die Ahndung als Ächtung eines regelwidrigen Verhaltens durch Sanktionsnormen. Diese Strafe soll auch der Prävention dienen.

Im Öffentlichen Recht sind Ahndungen gemäß bestimmter Sanktionsnormen (mit deren Ausfluss Urteile der Beschlüsse sind) oder Verwaltungsakte.

Im Strafrecht sind dies Freiheitsstrafen, Geldstrafen (mit den Nebenstrafen Berufsverbote, Disziplinarstrafen, Suspendierungen, Entlassung, Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung bzw. Verfall, Entzug des Wahlrechts, Verbot des Bekleidens öffentlicher Ämter u.a.).

Im Verwaltungsrecht kann dies u.a. eine Untersagung sein als Folge von Fehlverhalten.

Bei Ordnungswidrigkeiten kann dem Betroffenen gem. Opportunitätsprinzip ein Bußgeld von einer Bussgeldbehörde auferlegt werden (als Folge des schuldhaften Begehens einer Ordnungswidrigkeit).

Mangelhafte Fürsorge wird z. B. durch Vormundschaft, Inobhutnahme von Kindern oder Änderung des Sorgerechtes geahndet (im weiteren Sinne).

Privatrecht

Im Bereich des Vertragsrechtes existiert das Instrument der Konventionalstrafe. Es ist die Ahndung für Vertragsbrüchigkeit.

Siehe auch

Wiktionary: ahnden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen