Prior art
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Als "Prior Art" bezeichnet man im Patentrecht zum Patent angemeldete Verfahren, welche bereits vor der Patentanmeldung benutzt worden sind.
"Prior Art" hat im allgemeinen bei einem Patentrechtsstreit keine große Chance, als patentwürdig anerkannt zu werden, da das schutzwürdige Gut bereits bekannt geworden ist. Zum Bekanntwerden reicht ein Artikel in einer Fachzeitschrift oder eine Produktpräsentation.