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Kritik der reinen Vernunft

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Die Kritik der reinen Vernunft ist das erkenntnistheoretische Hauptwerk des deutschen Philosophen Immanuel Kant. Sie wurde im Jahre 1781 erstmalig veröffentlicht (die 2. Auflage von 1787 enthält eine wesentlich veränderte Fassung und ist für diesen Artikel maßgeblich).

Im Unterschied zur dogmatischen Philosophie (vgl. Christian Wolff in Nachfolge zur Leibnizschen Philosophie) und zur Philosophie des Skeptizismus (vgl. auch David Hume), sucht Kant in seiner kritischen Schrift, die Metaphysik in ihre sicheren Schranken zu verweisen und so die Grenzen der menschlichen Vernunft zum Zwecke der Erkenntnis aufzuzeigen ("Wie ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?"). Im Hintergrund berücksichtigt Kant hierbei die damaligen neuen Erkenntnisse der Naturwissenschaften, insbesondere der klassischen theoretischen Physik Newtons.

Der wesentliche erste Hauptabschnitt der Schrift, die Transzendentale Elementarlehre, gliedert sich in zwei Teile, die Transzendentale Ästhetik und die Transzendentale Logik. Der zweite Hauptabschnitt enthält die Transzendentale Methodenlehre.

  • Die Transzendentale Ästhetik behandelt das Problem, wie, aufgrund der affektiven Sinnlichkeit des Menschen, in der Anschauung die empirischen Gegenstände möglich werden und in Raum und Zeit als wirklich erscheinen können.
  • Die Transzendentale Logik befragt, in welch einem Verhältnis Anschauungen und Begriffe stehen müssen, damit ein Gegenstand erkannt werden kann. Die reine Logik handelt von apriorischen Prinzipien.

Ausgehend von der Beobachtung, dass Erkenntnis auf der Erfahrung der Natur beruht, stellt Kant die Frage nach der Bedingung der Möglichkeit der Erkenntnis bzw. als Aufgabe der reinen Vernunft die Frage: "Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?".

Sinnlichkeit und Verstand sind die Wurzeln der Erkenntnis. Durch die Anschauung werden die Gegenstände empirisch vorgegeben und durch den Verstand begrifflich gedacht. Raum und Zeit sind Formen der Anschauung und damit unabhängig und vor aller Erfahrung (a priori). Die Leistung des formenden (logischen) Geistes bringt die erkennbare, nach notwendigen Gesetzen erzeugte Erscheinungswirklichkeit hervor, die im Gemüt (also letztlich im menschlichen Bewusstsein) durch die Verstandeskategorien (Quantität, Qualität, Relation, Modalität) konstituiert wird. Die Logik des menschlichen Verstandes erzeugt aus der Erfahrung des Mannigfaltigen die Erkenntnis. Die raum-zeitliche Synthese von Vorstellungen (siehe auch: Einbildungskraft) im denkenden Bewusstsein stellt das Erkenntnisobjekt her. Die Wirklichkeit, die wir wahrnehmen, wird vom Subjekt hervorgerufen.

Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.

Objektive Realität entsteht dadurch, dass ein Begriff mit einer Anschauung korrespondiert.

Es sind also nicht die Dinge an sich erkennbar, sondern nur deren Erscheinungen (Phänomene). Reine Gedankenkonstruktionen der Metaphysik (z.B. in der Theologie) führen in unsinnige Widersprüche, die nicht entscheidbar sind (Antinomien).

Die reine Vernunft ist keine konstitutive Quelle der Erkenntnis. Der spekulative Gebrauch ihrer Prinzipien ist völlig unnütz. Von den Ideen der Vernunft kann sinnvoll nur ein kritischer und regulativer Gebrauch gemacht werden.


Siehe auch

Allgemein

Übersicht der Artikel zu Kants Philosophie, Transzendentalphilosophie (Kant), Apperzeption, Erkenntnistheorie, Streitfrage, Deutscher Idealismus, Aufklärung

Weiterführende Behandlung des Themas

Transzendentale Methode, Synthetisches Urteil a priori (Logik), Synthetisches Urteil a priori (Philosophie), Transzendente Logik, Zwei Stämme der menschlichen Erkenntnis, Synthetische Einheit des Mannigfaltigen

Literatur