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Oberlandesgericht

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Das Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof steht. Das Oberlandesgericht verfügt über Zivil- und Strafsenate nach § 116 GVG.

Bei den Oberlandesgerichten sind die Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet.

Zuständigkeit

Im Zivilrecht entscheidet das Oberlandesgericht in zweiter Instanz über:

  • Berufungen gegen Urteile der Landgerichte,
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte,
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen (§ 23b Abs. 1 GVG),
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familiensachen,
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Fällen mit Auslandsberührung (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 b und c GVG).

In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Oberlandesgericht Gericht der weiteren Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen der Zivilkammern am Landgericht, in einzelnen Fällen auch Beschwerdeinstanz gegen erstinstanzielle Beschlüsse der Landgerichte.

Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht zuständig:

  • als erste Instanz für Staatsschutzsachen nach § 120 GVG,
  • als Revisionsinstanz für Revisionen gegen Urteile des Strafrichters oder Schöffengerichts,
  • als Beschwerdeinstanz für Beschwerden gegen die Entscheidungen der Strafkammern der Landgerichte,
  • zur gerichtlichen Entscheidung gegen den ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO).

Für Ordnungswidrigkeiten ist das Oberlandesgericht als Instanz der Rechtsbeschwerde nach § 80a OWiG gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte tätig. Der Bußgeldsenat ist mit einem Berufsrichter, bei Geldbußen über 5000 Euro mit drei Berufsrichtern besetzt.

Besonderheiten

Bayern

In Bayern ist neben den Oberlandesgerichten das Bayerische Oberstes Landesgericht (vergleiche Artikel 11 BayAGGVG) eingerichtet. Es entscheidet abweichend vom üblichen Instanzenzug als Revisionsgericht in Strafsachen anstelle der Oberlandesgerichte und anstelle des Bundesgerichtshofs bei Revisionen in Zivilsachen, soweit für die Entscheidung bayerisches Landesrecht in Betracht kommt. Es ist auch für das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.

Berlin

Das Oberlandesgericht in Berlin heißt Kammergericht.

Oberlandesgerichte in Deutschland

Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Oberlandesgericht. Historisch gesehen waren die Oberlandesgerichte in Zeiten des Partikularismus die Gerichtshöfe der Landesherren, die mit einem ius de non appellando (letztinstanzliche Entscheidungskompetenz) ausgestattet waren und nicht der Kontrolle des Reichskammergerichts unterlagen.

In Baden-Württemberg gibt es die Oberlandesgerichtsbezirke

Bayern hat neben dem Bayerischen Obersten Landesgericht (s.o., im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/bayoblg ) folgende Oberlandesgerichsbezirke eingerichtet:

Das Kammergericht ist zu erreichen unter: http://www.kammergericht.de/

Das Oberlandesgericht Brandenburg in Brandenburg an der Havel: http://www.olg.brandenburg.de/

Das Bremer Oberlandesgericht (Hanseatisches Oberlandesgericht) ist im Internet derzeit nicht vertreten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist zu erreichen unter [1]

Das hessische Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (mit Außenstelle in Kassel) findet sich unter http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/

Mecklenburg-Vorpommern hat sein Oberlandesgericht in Rostock errichtet; im Internet ist es noch nicht vertreten.

In Niedersachsen existieren drei Oberlandesgerichtsbezirke wegen der früheren Aufteilung in die Länder Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Hannover. Die Oberlandesgerichte befinden sich in:

Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls drei Oberlandesgerichtsbezirke eingerichtet:

In Rheinland-Pfalz sind zwei Oberlandesgerichte eingerichtet:

Das Saarländische Oberlandesgericht steht in Saarbrücken: http://www.solg.saarland.de/

Das Sächsische Oberlandesgericht ist in Dresden eingerichtet: http://www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/olg/

Das sachsen-anhaltinische Oberlandesgericht in Naumburg ist unter OLG Naumburg im Internet vertreten.

Schleswig-Holstein hat das Oberlandesgericht in Schleswig eingerichtet; es ist im Internet unter OLG Schleswig vertreten.

In Thüringen findet sich das Oberlandesgericht in Jena: http://www.thueringen.de/olg

Oberlandesgerichte in Österreich

Siehe Gerichtsorganisation in Österreich