Kabotage
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Unter Kabotage versteht man das Erbringen von Verkehrsdienstleistungen innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt ansässig ist.
Beispiel: Ein Binnenmarkt bestehe aus den Nationen A,B und C. Führt nun ein Verkehrsdienstleister aus dem Land D ein Transport mit Ursprung und Ziel in A,B oder C aus, so handelt es sich um Kabotage.