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Strahlenschutz

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Unter dem Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Tier vor der Einwirkung ionisierender Strahlen und radioaktiven Substanzen.

Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie z.B. Atomkraftwerke und im Bereich der Medizin (Radiologie)

Gesetzliche Grundlagen

  • Röntgenverordnung
    • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, Röntgenverordnung - RÖV (1987)
    • Sie legt Strahlenschutzmaßnahmen bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik fest.
  • Strahlenschutzverordnung
    • Sie regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie.

Prinzipien

  • Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.
    • Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung
  • Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.
    • Grundsatz der Optimierung
  • Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten
    • Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte

Experten

  • einer von vielen:
    • Dipl.-phys. Jürgen Kopp, Medizinphysiker
    • E-mail: jkopp.medphys@klinikum-augsburg.de

Literatur:

  • Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz:
    • Hrsg. v. T. Schmidt. Handbuch diagnostische Radiologie. 2003. XIV, 319 S. m. 256 z. Tl. farb. Abb. 28 cm. Gebunden. 1241gr.
    • ISBN: 3-540-41419-3, KNO-NR: 11 38 73 34 -SPRINGER, BERLIN- 199.00

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