Rampe
Erscheinungsbild
Der Begriff Rampe (v. franz. rampe, aus ramper klettern, kriechen) bezeichnet
- einen flächigen Sockel an einem Lagergebäude zum Be- und Entladen
- eine geneigte Auffahrt oder einen Aufgang zum Transport von etwas, siehe Schiefe Ebene
- kurz eine Startrampe
- beim Bergsteigen eine relativ gering geneigte Felsplatte
- im Theater die Grenzlinie zwischen Bühne und Zuschauerraum
- beim Film eine Änderung der Transportgeschwindigkeit des Filmmaterials bei laufender Kamera
- die bei höhenungleicher Querung eines Verkehrsweges benötigte Zufahrt der Brücke oder des Tunnels
- eine künstliche Stromschnelle im Wasserbau, als Ersatz für Überfallwehre, siehe: rauhe Rampe
- einen Flugsteig
- einen Ortsteil der Gemeinde Leezen im Landkreis Parchim in Mecklenburg-Vorpommern