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Zoll (Abgabe)

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Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Von Bedeutung sind in der EU heute nur noch Einfuhrzölle, Ausfuhr- und Durchfuhrzölle gibt es in der EU derzeit keine.

Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Die Einnahmen stehen der EU zu, die auch die meisten Rechtsnormen in Zollsachen erläßt. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten - in Deutschland die Bundeszollverwaltung.

Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert. Dennoch tritt heute der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund. In den Vordergrund ist die Funktion des Zolls als Schutz der inländischen Wirtschaft getreten (Wirtschaftszoll). Angesichts der Globalisierung und dem Ziel eines freien Weltmarkts verliert allerdings auch dieser Aspekt mittlerweile an Bedeutung.

Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc.

Siehe auch: Zoll (Begriffsklärung)