Redundanz
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Das Wort Redundanz (v. lat. redundare – im Überfluss vorhanden sein) bezeichnet
- in der Technik allgemein das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen eines Systems, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im Normalfall nicht benötigt werden. I.d.R. dienen diese Redundanzen der Erhöhung der Ausfall- bzw. Betriebssicherheit, siehe Ausfallsicherheit.
- in der Informatik das mehrfache Vorhandensein ein und derselben Information, siehe Redundanz (Informatik).
- in der Philosophie, Kausaltheorie: Als redundant gelten Teile einer für eine Wirkung ceteris paribus hinreichenden Faktorenkonjugation, wenn nach deren Abtrennung die übrigen Konjugationsglieder immer noch für die gleiche Wirkung hinreichend sind, siehe Redundanz (Philosophie).