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Pfründe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Pfründe werden bezeichnet:

  1. Einkünfte aus einem Kirchenamt, besonders durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlungen.
  2. ein Kirchenamt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber).
  3. eine Abgabe zur Finanzierung dieses Kirchenamtes.
  4. ein (für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen) durch Einkauf (oder eine Stiftung) gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim, Krankenhaus usw.
  5. heute jedoch meist im Sinne eines Amts, das wesentlich mehr einbringt, als man als Leistung dafür erbringen muss - fette Pfründe

Quelle

http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/a/P75.htm/ Ausschnitt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch]]