Luftreinhalteplan
Luftreinhalte- und Aktionsplan
Die Kommunalen Verwaltungen für Umweltschutz haben zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/ EG unter Beteiligung der Öffentlichkeit in Jahr 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010 aufgestellt.
Dieser Plan ist die Rechtsgrundlage für entsprechende Verordnungen, wie z.B.
- Feinstaubverordnung, Umweltzonen, Fahrverbotszonen
- Verkehrsleitplanungen mit EDV-gestützten Anlagen
- Stadtplanung und Raumordnung
Grundlagen
Die messtechnische Grundlage dieses Planes erfordert eine mehrjährige Überwachung der Luftqualität durch Luftgütemessstationen und einer aufwendigen Kartierung der Daten, meist in einem Umweltatlas.
Weiterhin spielen in betroffenen Region eine Rolle:
- topografische Situation
- demographische Entwicklungen
- wirtschaftliche Entwicklung lokal und regional
- Entwicklung der Infrastruktur lokal und regional
- Meterologische Situation und Trend
- Wechselwirkung mit anderen Oberzentren
Messtoleranzen / Messfehler
Messungen der Luftgüte sind sehr kostenintensiv und werden mit hoher Messgenauigkeit nur punktuell durchgeführt. (z.B. an hochbelasteten Straßen in Städten) Die Messergebnisse verlieren durch variable Standorte an Aussagekraft, da es sich beim Wetter und beim Verkehr um komplex dynamische Systeme handelt.
Auswertung
Die erarbeiteten Untersuchungsergebnisse sind meist sehr komplex und bieten aufgrund vieler Variablen einen sehr großen Deutungsspielraum. Mit fundierter Fehlerechnung lassen sich jedoch aussagekräftige Trends erstellen, um die gewünschte Verbesserung der Luftqualität zu erzielen.
Umsetzung / Maßnahmen
Die Art der Umsetzung ist abhängig von der Zeit, in der eine Verbesserung der Luftqualität erziehlt werden soll. In dieser Hinsicht ist das Kyto-Protokoll ein langfristiges Ziel,