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Strahlenschaden

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Strahlenschäden bezeichnen Schäden, die durch ionisierende Strahlung an Lebewesen oder Material hervorgerufen werden. Diese Strahlung hat sowohl natürliche, wie auch künstliche Ursachen.

Beim Eindringen dieser Strahlung in Materie gibt sie ihre Energie ganz oder in Teilen an die umgebenden Atome oder Moleküle ab. Dabei werden Elektronen aus den Atomhüllen geschlagen und chemische Bindungen aufgebrochen, Radikale entstehen, die ihrerseits wieder Schäden hervorrufen können.

In toten Materie sammeln sich solche Strahlenschäden an, bis es endlich zu sichtbaren Veränderungen (z.B. Ausbleichen) oder Materialermüdungen kommt.

Lebende Organismen - wie auch der Mensch - verfügen über ein Reparatursystem, das die meisten dieser Schäden rückgängig machen kann, aber auch hier sammeln sich die verbleibenden mikroskopischen Schäden an.

Strahlenschutzvorschriften regeln in den meisten Ländern den Umgang mit Stoffen, die ionisierende Strahlung abgeben und setzen - meist sehr emotional umstrittene - Grenzwerte für die maximale Belastung (Strahlendosis) der Bevölkerung fest.

Siehe auch: